Pro & Contra Sollte sich der Staat in der Krise an Unternehmen beteiligen?

Staatsbeteiligung: Sollte sich der Staat in der Krise an Unternehmen beteiligen? Quelle: imago images

Der Staatseinstieg bei der Lufthansa, dem Impfstoffhersteller Curevac und wahrscheinlich bald weiteren Privatunternehmen spaltet nicht nur die deutsche Politik, sondern auch die Wirtschaftswissenschaft. Welche Argumente sprechen für steuerfinanzierte Staatsbeteiligungen in der Krise – und welche dagegen? Die WirtschaftsWoche hat bei einem Befürworter und einem Kritiker dieser Strategie nachgefragt.

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Ja - sagt Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

„In der Coronakrise sind etliche eigentlich gesunde Unternehmen in eine Schieflage geraten: Mit der sprunghaften Verbreitung des Virus im Frühjahr und den danach verhängten Kontaktbeschränkungen ist in vielen Branchen der Umsatz schlagartig eingebrochen. Andere Unternehmen mussten die Produktion einstellen, weil Vorlieferungen aus dem Ausland fehlten. In vielen Fällen übersteigen die laufenden Kosten die Einnahmen. Reserven und Eigenkapital sind schnell aufgezehrt.

Wie geht man mit diesen Unternehmen um? Die Option, sie alle erst einmal in die Insolvenz gehen zu lassen, ist wenig zielführend. Insolvenzverfahren binden über Monate Energien, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen drohen von der Stange zu gehen, und Liefer- und Kundenbeziehungen leiden. Am Ende steht möglicherweise die Zerschlagung von funktionierenden Strukturen und die Übernahme von Technologien durch ausländische Konkurrenten, was mittel- und langfristig den Standort Deutschland schwächt.

Bei staatlichen Rettungszuschüssen besteht die Gefahr, dass die Unternehmen die eigene Situation schlechter darstellen (oder im Extremfall sogar auf Umsätze verzichten), um an staatliche Hilfen zu kommen. Vorrangige Kredite dagegen gehen auf Kosten von Altgläubigern, die einer solchen Rettung oft nicht zustimmen. Nachrangige Kredite bedeuten eine asymmetrische Risikoübernahme durch den Staat: Geht es dem Unternehmen später wieder gut, profitiert nur der Eigentümer; scheitert der Rettungsversuch am Ende doch, landen die Kosten beim Staat, weil dieser seinen Kredit erst zurückbekommt, wenn alle andere Gläubiger bedient sind.

von Malte Fischer, Bert Losse

Bleibt als sinnvolle Lösung eine staatliche Beteiligung. Wenn der Staat zum Marktpreis das Eigenkapital aufstockt, wird das Unternehmen gerettet, ohne dass dies auf Kosten der Allgemeinheit passiert. Geht die Rettung schief, verliert der Staat seinen Einsatz wie der Unternehmer. Geht alles gut, sind die Erträge fair geteilt. Gleichzeitig kann der Staat über seine Kontrollrechte sicherstellen, dass keine Gelder aus dem Unternehmen abgezogen werden.

Natürlich sollte der Staat nicht auf Dauer Anteilseigner an einer großen Zahl Unternehmen bleiben, bei denen es keine gute industriepolitische Begründung für eine Beteiligung gibt. Zu groß ist dann die Gefahr, dass er über Regulierungen oder andere Eingriffe Konkurrenten benachteiligt oder vor wichtigen wirtschaftspolitischen Schritten zurückschreckt, die die eigenen Beteiligungen entwerten. Deshalb sollten die in der Krise erworbenen Anteile in den meisten Fällen wieder verkauft werden. Doch auch hier gilt: Diese Anteilsverkäufe müssen mit Umsicht geschehen. Eine feste Frist erhöht das Risiko, dass der Staat seine Anteile im ungünstigen Börsenumfeld veräußert. So wichtig die Rettung von Unternehmen ist: Sie darf nicht einseitig auf Kosten der Allgemeinheit gehen.“

Lieber nicht - sagt Justus Haucap, Gründungsdirektor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) und von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission.
„Die aktuelle Krise führt aus zwei Gründen zu einer wachsenden Beteiligung des Staates an privaten Unternehmen: zum einen um die Unternehmen vor dem Untergang zu retten wie im Fall der Lufthansa, zum anderen um strategische Interessen zu wahren wie im Fall des Tübinger Impfstoffherstellers Curevac. Beides ist mit erheblichen Risiken verbunden – jedoch nicht für den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesregierung, die diese Entscheidungen treffen, sondern für die Steuerzahler.

Eine Beteiligung an Curevac ist hochspekulativ und zugleich wettbewerbsverzerrend, etwa gegenüber dem Mainzer Unternehmen Biontech, das ebenfalls an einem Corona-Impfstoff forscht. Weltweit sind es rund 170 Unternehmen, die an einem Corona-Impfstoff forschen. Ob gerade Curevac das Rennen macht, kann niemand wissen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der Steuerzahler sich gerade an einem der 170 Unternehmen beteiligen sollte.

Auch die Rettung angeschlagener Unternehmen durch staatliche Beteiligungen ist riskant. In absoluten Ausnahmefällen mögen sie vertretbar sein, wenn sonst produktives Kapital und funktionierende Unternehmensstrukturen dauerhaft verloren gingen. Ob das aber etwa bei der Lufthansa überhaupt der Fall wäre, ist gar nicht klar. Denkbar ist auch, dass sich andere Investoren gefunden hätten. Der größte Anteilseigner an British Airways etwa ist Qatar Airways, die seit Februar diesen Jahres 25,01 Prozent der Anteile halten, ohne dass sich dies als besonders schädlich für British Airways erwiesen hätte. Wäre das wirklich so schlimm, wenn Ausländer Anteil an der Lufthansa hätten. Ist es so schrecklich, dass Vodafone vor 20 Jahren die ehemalige Mannesmann-Mobilfunksparte übernommen hat? An den damaligen Aufschrei erinnere ich mich noch zu gut.

Ganz allgemein besteht stets die Gefahr, dass der Staat Scheintote am Leben hält und den Wettbewerb beschädigt, wenn er auch Eigentümer ist. Dass eine staatliche Investition in ein Unternehmen ein Flop war, mögen Politiker nicht eingestehen, sodass Beteiligungen perpetuiert werden. Wenn es auf der ganzen Welt niemanden gibt, der ein Unternehmen kaufen will, sollte sich der Staat nicht in die erste Reihe stellen. Zugleich neigt die Politik dazu, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese den Unternehmen, an denen man Anteile hält, besonders helfen. Die Gutachten der Monopolkommission zu Post, Bahn und Telekom, legen davon immer wieder Zeugnis ab.

Und wenn sich der Staat schon an Unternehmen beteiligt, muss es ein festes Ausstiegsszenario mit einfachen Regeln geben. Zum Beispiel könnte man festlegen, dass die Anteile verkauft werden müssen, wenn es zwei Jahre wieder Wachstum in Deutschland gegeben hat. Ohne klare Regeln gibt es aus politischer Sicht niemals den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf – siehe Commerzbank. Es muss zudem möglich sein, dass auch gerettete Unternehmen später pleite gehen, denn eine staatliche Bestandsgarantie verzerrt den Wettbewerb. Der aber ist der beste Garant für attraktive Angebote und innovative Produkte.“

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