Prüffall Gemeinsames Vorgehen der Verfassungsschutzbehörden im Umgang mit der AfD

Die AfD wurde letzte Woche bundesweit zum Prüffall des Verfassungsschutz erklärt. Der rechte Flügel der Partei wird noch intensiver beobachtet.

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Der Verfassungsschutz hat sich der Partei angenommen. Quelle: dpa

Köln Die Leiter der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit der AfD verständigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Mittwoch zudem mit, die Behördenleiter hätten das Ergebnis des „bisherigen Prüfprozesses“ zu der Partei besprochen.

Das BfV hatte die AfD in der vergangenen Woche als Ganzes zum „Prüffall“ erklärt und nimmt sie damit stärker unter die Lupe. Noch genauer hinschauen will die Behörde beim rechtsnationalen „Flügel“ und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA): Sie wurden zum Verdachtsfall erklärt.

Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn nach seiner Auffassung „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt“.

Beim Verdachtsfall greift ein weiterreichendes Instrumentarium als beim Prüffall. Allerdings liegt auch der Verdachtsfall unterhalb der Schwelle einer vollumfänglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Der „Tagesspiegel“ hatte am Dienstag berichtet, der baden-württembergische Verfassungsschutz behandele die AfD bereits seit September 2018 als „Prüffall“. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hatte den dortigen Landesverband 2018 zum Prüffall erklärt, wogegen dieser im Dezember Klage eingereicht hatte. Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen ist der „Flügel“-Gründer Björn Höcke.

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz will seine Prüfung nun nach eigenen Angaben intensivieren. Außerdem will es den „Flügel“ und die JA in Bayern künftig „als Beobachtungsobjekte“ bearbeiten. Das Landesamt teilte auf Anfrage außerdem mit, es beobachte derzeit „eine untere zweistellige Zahl“ von Mitgliedern und Funktionären der AfD.

Diese AfD-Mitglieder wiesen „teilweise Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene auf“. In Bayern gibt es die Kategorie des „Verdachtsfalls“ nicht.

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