Punkte in Flensburg Was sich für Verkehrssünder ändert

Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist beschlossene Sache. Zum 1. Mai wird das Punktesystem umgestellt. Was sich ändert und warum Verkehrssünder, die derzeit in einem laufenden Verfahren stecken, besser klein beigeben sollten.

Der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg angestoßen. Im Kern läuft es darauf hinaus, dass es nur noch drei Sorten Verkehrssünden gibt. Und wohl mehr Führerscheinverluste. Die Änderungen ab dem 1. Mai im Überblick. Quelle: dapd
Das bisherige Punktesystem soll radikal vereinfacht werden. Künftig soll bereits bei einem Kontostand von acht Punkten der Führerschein eingezogen werden, nicht wie bisher bei 18. Was auf den ersten Blick nach einer drastischen Maßnahme aussieht, relativiert sich schnell wieder. Denn auch die Punkte für die einzelnen Vergehen sollen angepasst werden. Je nach Schwere der Tat gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Quelle: dpa-dpaweb
Deshalb rät etwa die "Auto Zeitung" Verkehrssündern auch dazu, bei laufenden Verfahren lieber klein beizugeben und für eine schnelle Eintragung zu sorgen. So ließe sich jetzt ein mögliches Fahrverbot umgehen. Wer beispielsweise in der 80er Zone 130 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte, bekommt nach jetzigem Recht drei Punkte. Die werden zum 1. Mai automatisch umgewandelt - in einen Punkt. Ab dem Stichtag sind für das gleiche Delikt dagegen zwei Punkte fällig. Anstatt jetzt also lange zu prozessieren und dann vielleicht zwei Punkte in Flensburg zu haben, sollten Temposünder lieber jetzt bezahlen und dafür nur einen Punkt kassieren. Außerdem neu: Ein „Punkte-Tacho“ in den Ampelfarben soll Autofahrern ihren Status veranschaulichen. Quelle: dapd
Das Bundesverkehrsministerium plant außerdem den grundlegenden Umbau des Punktesystems für Autofahrer zu einem neuen „Fahreignungsregister“. Der Bewertungskatalog soll künftig schwere und besonders schwere Verstöße stärker betonen. Straftaten am Steuer sollen zum Beispiel zehn statt fünf Jahre gespeichert bleiben, schwere Verstöße fünf statt bisher zwei Jahre. Quelle: dpa
Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System drei Punkte vor. Für andere Delikte wie zum Beispiel das Handy am Steuer gibt es nach der Neuregelung einen Punkt. Quelle: dpa-dpaweb
Für mehr Transparenz sollen klare Tilgungsfristen sorgen. Ein-Punkte-Delikte werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei, eines mit drei Punkten wird nach zehn Jahren gelöscht. Anders als bisher verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht. Quelle: dpa
Auch der Abbau der Flensburger Punkte wird reformiert: Wer nach der neuen Berechnung maximal fünf Punkte auf dem Konto hat, kann einmal alle fünf Jahre mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt tilgen. Diese Schulung, bislang eine Auffrischung der Regelkunde, enthält künftig auch verkehrspsychologische Gespräche. Nach der alten Regelung konnten mit einem Fahrschul-Seminar bis zu vier Punkte, mit einer verkehrspsychologischen Beratung zwei Punkte wettgemacht werden. Die Option, Punkte mit einem Seminar selbst zu löschen, gilt zunächst bis 2019. Dann kommt die Reform erneut auf den Prüfstand. Quelle: dpa
Vergehen, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, sollen nicht mehr mit Punkten, sondern nur noch mit einem saftigen Geldbetrag geahndet werden. Das wird dann zum Beispiel für einen Fahrer fällig, der ohne gültige Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist. Quelle: dpa
„Schwerwiegende“ Vergehen, für die der Verantwortliche bisher drei bis sieben Punkte kassiert hat, sollen ab 2013 mit zwei Punkten geahndet werden. Darunter fällt das Überfahren einer roten Ampel, wenn der Verkehr nicht gefährdet wurde und die Ampel nicht länger als eine Sekunde auf rot steht. Quelle: AP
Auch für Trunkenheit am Steuer - sofern nicht durch das Fahrverhalten aufgefallen - gibt künftig zwei statt bisher vier Punkte. Quelle: dpa
Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn (bei 130 Stundenkilometern sind das weniger als vier Zehntel des halben Tachowertes) gilt auch als „schwerwiegendes“ Vergehen und gibt damit zwei Punkte. Bisher waren es drei. „Eine Generalamnestie wird es nicht geben. Denn Recht muss Recht bleiben“, sagte Ramsauer einst bei der Vorstellung seiner Reformpläne für das Verkehrszentralregister. Die bisherigen rund 47 Millionen Punkte würden in das neue Bewertungssystem übergeführt. Quelle: dpa
Mit Blick auf die Senkung der Schwelle für den Führerscheinentzug von 18 auf 8 Punkte rechnet das Ministerium mit jährlich etwa 500 Entzügen mehr. Bisher sind es bei rund 52 Millionen Führerschein-Inhabern etwa 5000 pro Jahr. Quelle: AP
Fazit: So wird das System einfacher. Jeder Eintrag gibt entweder einen oder zwei Punkte, nicht wie bisher bis zu sieben. Die Reform ist auch kein Freibrief für Raser und Drängler. Dafür sorgt die abgesenkte Obergrenze von acht Punkten. Wer in Zukunft vier Mal ein Fahrverbot bekommt, verliert wegen Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis; derzeit erhält er wegen dieser Verstöße 16 Punkte und wird zum Aufbauseminar geschickt. Quelle: dapd
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