
Das Vorgehen der Supermarktkette Real, die Gesichter ihrer Kunden an der Kasse mit einer Kamera zu scannen, ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Das bestätigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nach einer Prüfung dem Handelsblatt auf Anfrage. „Datenschutzrechtlich ist alles in Ordnung“, sagte der Präsident des Landesamtes, Thomas Kranig, dem Handelsblatt. „Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.“
Die Gesichtsanalyse von Real hatte die Datenschützer alarmiert. Das Unternehmen, das zur Metro-Gruppe gehört, hatte in 40 von insgesamt 285 Supermärkten eine Blickkontakterfassung von Werbebildschirmen im Kassenbereich getestet. Die Software erfasst demnach, wie lange der Kunde auf den Werbebildschirm schaut, unterscheidet nach Geschlechtern und schätzt das Alter. Die Bilder sind laut Real für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, übertragen werden die Metadaten. Dass der Laden „videoüberwacht“ sei, darüber werde der Kunde mit einer „gut sichtbaren Hinweisbeschilderung“ informiert.
Die Experten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht hatten nach Angaben der Behörde in der vergangenen Woche das System im Supermarkt begutachtet und der Augsburger Firma Echion einen Besuch abgestattet, die die Technik und Software betreibt. Dahinter steht die Idee, Werbung im stationären Handel zu personalisieren – was im Internet längst gang und gäbe ist. Nun geht der Prüfbericht des Landesamtes dem Unternehmen zu.
Das Landesamt habe alle Informationen bekommen, die für eine Beurteilung erforderlich seien, bestätigte Behörden-Chef Kranig dem Handelsblatt. Es gebe nichts zu beanstanden. Kranig räumt jedoch ein: „Unsere Aufgabe ist es, das derzeit laufende System zu prüfen. Wir testen nicht, was theoretisch mit der Technik möglich wäre.“