Rechnungshof Wirtschaftsministerium umgeht Vorgaben bei Finanzhilfen

Seit 2003 hat das Wirtschaftsressort mehrere Milliarden Euro für Finanzhilfen ausgegeben – aber dabei gegen Regierungsvorgaben verstoßen.

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Gerade erst ins Amt berufen, steht das von ihm geführte Bundeswirtschaftsministerium schon in der Kritik. Quelle: AP

Berlin/Bonn Das Bundeswirtschaftsministerium verstößt aus Sicht des Bundesrechnungshofs bei Förderprogrammen und Finanzhilfen seit Jahren gegen Regierungsvorgaben. Das Ministerium verlängere immer wieder die Laufzeiten für seine Finanzhilfen und umgehe damit den Grundsatz, dass diese zu befristen sind, kritisiert der Rechnungshof in einem Prüfbericht. Zuerst hatte die „Funke Mediengruppe“ darüber berichtet.

Es sei nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien das Ministerium die Laufzeiten seiner Finanzhilfen festlege, so die Kritik. Seit dem Jahr 2003 habe das Wirtschaftsressort insgesamt mehr als 55 Milliarden Euro für Finanzhilfen ausgegeben. Einige dieser Maßnahmen liefen bereits seit dem Jahr 1974.

„Haushaltskonsolidierung, ein Bundeshaushalt, der in die Zukunft gerichtet ist, heißt auch, Finanzhilfen zeitlich zu begrenzen. Dazu hat sich die Bundesregierung in ihren Subventionspolitischen Leitlinien verpflichtet. Diese müssen dann auch eingehalten werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller.

Auch bei der finanziellen Ausgestaltung der Finanzhilfen halte sich das Ministerium nicht an die Vorgaben, so der Rechnungshof. Diese sollten grundsätzlich degressiv strukturiert sein - das bedeute, die Förderbeträge sollten über den festgelegten Zeitraum der Finanzhilfe schrittweise abnehmen. Stattdessen aber vergebe das Ressort viele Finanzhilfen über die Zeit in gleichbleibender Höhe: „Damit macht es die Ausnahme zur Regel.“

Das Bundeswirtschaftsministerium sagte laut Prüfbericht zu, die Anregungen des Bundesrechnungshofes von seinen Fachreferaten dahingehend prüfen zu lassen, wie sie umgesetzt werden könnten.

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