Recht Produktpiraterie: Zypries plant Abschaffung der Nebenklage

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant eine Reform der Opferrechte – mit schlimmen Folgen für Markenhersteller und Musikindustrie.

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Die Preise waren konkurrenzlos günstig, die Nachfrage groß. Jeden Monat verkaufte Zbigniew W. übers Internet für rund 40.000 Euro Parfüms und Cremes von Marken wie L’Oréal und Lancaster. Was die Kunden nicht wussten: Die Produkte waren billige Imitate. Ein Berliner Gericht verurteilte den Mann daher zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Im Verfahren stützte sich die Anklage stark auf die Hilfe der Lancaster-Mutter Coty, die als Nebenklägerin aufgetreten war.

Staatsanwälte seien mit Markenrecht oft überfordert, sagt Guido Baumgartner, Cotys oberster Markenschützer in Deutschland. Allein Coty ist hierzulande aktuell in rund 80 Fällen Nebenkläger. Ohne Nebenkläger lande kaum ein Fall von Markenpiraterie vor Gericht. Doch künftig sollen Unternehmen nicht mehr als Nebenkläger auftreten, wenn es um Verstöße gegen das Patent-, Marken- und Urheberrecht geht. Das sieht ein Referentenentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausarbeiten ließ und den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch gebilligt hat. Bisher waren solche Fälle in den Opferrechtsparagrafen geregelt, doch die sollen sich künftig vor allem um Gewaltopfer kümmern.

In der Wirtschaft stößt der Plan auf Entrüstung. „Wir werden jetzt Wirtschaftsministerium, Innenministerium und Kanzleramt auf die Folgen des Vorhabens aufmerksam machen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Markenverbands, Christoph Kannengießer. Neben Markenherstellern sind besonders die Musik-, Spiele- und Filmkonzerne betroffen, die Raubkopierern den Prozess machen wollen.

Matthias Leonardy, Chef der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), kritisiert: „Aufgrund der sachlichen, regionalen und zeitlichen Staffelung der Verwertungsrechte ist es nur unter erheblichem Aufwand, den die Behörden nicht zu leisten in der Lage sind, möglich, den Beweis der tatbestandsmäßigen Rechtsverletzung gerichtsfest zu führen.“ Der Bundesverband Musikindustrie berichtet, dass die Nebenklage von den „Staatsanwälten erwünscht und zum Teil sogar offen eingefordert wird“. Schaffe die Regierung dies ab, werde es in den komplexen Verfahren keine Anklagen mehr geben – selbst wenn Musiklabels erheblicher Schaden entstanden sei.

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