Rechtsextremer Soldat Oberlandesgericht sieht keinen hinreichenden Verdacht für Anschlagsvorbereitung durch Franco A.

Der Bundeswehrsoldat Franco A. soll als Flüchtling getarnt Anschläge geplant haben. Doch das OLG zweifelt die Planung einer staatsgefährdenden Gewalttat an.

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Die Bundesanwaltschaft kann gegen die Entscheidung des OLG Beschwerde einlegen. Quelle: imago/Ralph Peters

Frankfurt Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags. Das Verfahren gegen den 29-Jährigen werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem OLG, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll der Anklage zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

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