Rechtsnationaler AfD-Politiker Schiedsgericht lehnt Parteiausschluss von Höcke ab

Im vergangenen Jahr beantragte der AfD-Bundesvorstand den Parteiausschluss von Björn Höcke. Das zuständige Schiedsgericht hält den Antrag für unbegründet.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Thüringen darf Parteimitglied bleiben. Quelle: AP

Erfurt Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird wegen seiner umstrittenen Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur nicht aus der Partei geworfen. Das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD wies einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstandes als unbegründet ab.

Höcke ist Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels. Wie die Partei am Mittwoch in Erfurt mitteilte, kam das Schiedsgericht zu dem Ergebnis, dass „eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus“ nicht festzustellen sei. Höcke habe nicht vorsätzlich gegen die Parteisatzung verstoßen.

Der Bundesvorstand hatte seinen Ausschluss aus der AfD im Februar 2017 beantragt. Stein des Anstoßes war eine Rede, in der Höcke unter anderem eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%