Rechtsstreit Hohenzollern fordern Entschädigung für Enteignungen – Weiter keine Einigung in Sicht

Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers fordern unter anderem die Rückgabe von Kunstgegenständen, Wohnrecht in mehreren Schlössern und eine Millionensumme vom Land Brandenburg.

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Der 43-jährige ist Familienoberhaupt der Hohenzollern und Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. Quelle: dpa

Berlin Im jahrelangen Ringen um Entschädigungsforderungen der Hohenzollern ist keine Einigung in Sicht. „Die Positionen liegen noch weit auseinander“, hieß es am Mittwoch in Berlin nach der jüngsten Gesprächsrunde von Seiten des Bundes sowie der beteiligten Länder Berlin und Brandenburg. Es bleibe jedoch „weiterhin das gemeinsame Ziel, eine einvernehmliche Lösung zeitnah herbeizuführen, um so langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden“.

Allerdings kündigte Brandenburg die Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens an. Nachdem die Vertreter des Hauses Hohenzollern deutlich gemacht hätten, keine rasche Entscheidung über die Rücknahme ihrer Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu wollen, werde Finanzminister Christian Görke (Linke) unverzüglich beim Verwaltungsgericht Potsdam die Fortführung des Verfahrens beantragen. „Nun werden die Gerichte entscheiden“, sagte Görke laut Mitteilung in Potsdam. Die Hohenzollern hätten sich „mit unannehmbaren Forderungen selbst ins Abseits gestellt“.

Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. fordern unter anderem die Rückgabe zahlreicher Kunstgegenstände, ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam oder zwei anderen Liegenschaften sowie 1,2 Millionen Euro Entschädigung vom Land Brandenburg. Der Anwalt der Nachkommen, Markus Henning, hatte erklärt, dass die Kunstschätze weiter öffentlich sein sollten.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es zur Entschädigung, das Haus Hohenzollern habe bekräftigt, „dass nach Abschluss einer umfassenden gütlichen Einigung sämtliche behördliche und gerichtliche Restitutionsanträge, insbesondere auch im anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, unverzüglich zurückgenommen werden“.

Zudem habe das Haus Hohenzollern klargestellt, dass die Frage eines Wohnungsrechtes einen Verhandlungsvorschlag darstellt habe. Gleichzeitig hier es: „Für die öffentliche Hand ist diese Frage nicht verhandelbar.“ Außerdem will das Haus Hohenzollern keinen „kuratorischen oder inhaltlichen Einfluss auf die Präsentation von Sammlungen und Ausstellungen in öffentlichen Museen“. Beide Seiten seien sich einig, Leihgaben für die öffentlichen Einrichtungen zu sichern.

Nach Abdanken von Kaiser Wilhelm II. nach Ende des Ersten Weltkrieges 1918 beschlagnahmte die Regierung den kaiserlichen Besitz. 1926 wurde per Vertrag eine Vermögensregelung getroffen. Die sowjetischen Besatzer warfen 1945 den Hohenzollern vor, mit den Nazis kollaboriert zu haben, und entzogen ihnen das Wohnrecht in den Schlössern im Osten.

Mehr: Das Haus Hohenzollern blickt auf eine lange Unternehmensgeschichte zurück. Das einstige Kaisergeschlecht gründete 1708 die erste Eisenschmelze.

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