Reform beschlossen Mutterschutz soll auch für Studentinnen gelten

Hochschulen und Ausbildungsstellen geben Ort, Zeit und Ablauf von Lehrveranstaltungen oft verpflichtend vor. Für junge Mütter ist das häufig ein Problem. Nun will der Gesetzgeber nachbessern.

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„Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will den gesetzlichen Mutterschutz ausweiten. Ein am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass von den Schutz-Regelungen auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule profitieren sollen. Der Hintergrund ist, dass zum Beispiel Hochschulen oder Ausbildungsstellen Ort, Zeit und Ablauf von Lehrveranstaltungen sowie Praktika oft verpflichtend vorgeben. Darüber hinaus soll die Schutzfrist für Frauen, die ein behindertes Kind auf die Welt gebracht haben, von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert werden. Auch sollen Frauen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit erhalten.

„Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig, die nach der Geburt ihres zweiten Kindes selbst erst vor wenigen Tagen zurückgekehrt ist. Das im Wesentlichen aus dem Jahr 1952 stammende Gesetz sei veraltet und werde nun auf die Höhe der Zeit gebracht, sagte die SPD-Politikerin. Unter den Mutterschutz fallen künftig auch Frauen, die in arbeitnehmerähnlichen Strukturen tätig sind, etwa als feste freie Mitarbeiterinnen bei Medienunternehmen.

Generell greift der Mutterschutz sechs Wochen vor der Geburt. Allerdings können Schwangere bis zum Tag der Entbindung arbeiten, wenn sie das möchten. Acht Wochen nach der Geburt dürfen sie nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen. Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.

Die neu in die Regelungen aufgenommenen Schülerinnen und Studentinnen sollen selbst entscheiden können, ob sie den Mutterschutz vor oder nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen oder Pflichtveranstaltungen und Prüfungen absolvieren. Ein zunächst geplanter zwingender Mutterschutz für diese Personengruppen war von Bildungsministerin Johanna Wanka und der Union verhindert worden. Sie hatten argumentiert, eine Pflichtregelung würde zu einer Verlängerung von Schul- und Studienzeiten führen. Die nun gefundene Lösung stärke das Selbstbestimmungsrecht der jungen Frauen, sagte Wanka (CDU).

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