
Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Das Parlament beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit eine entsprechende Reform des Wahlrechts.
Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Der wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Die Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.
Auch im Bund wird über eine Senkung des Wahlalters diskutiert, die Ampel-Partner hatten sich dafür im Koalitionsvertrag ausgesprochen. Eine Bundestags-Kommission zur Reform des Wahlrechts soll sich ab Donnerstag diesem und anderen Themen widmen.