Reform Neues BND-Gesetz sieht sechsköpfigen „Kontrollrat“ vor

Das Kanzleramt legt einen neuen Gesetzesentwurf vor. Ab 2022 könnte der Bundesnachrichtendienst von einem Kontrollrat beaufsichtigt werden.

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Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass der BND künftig kontrolliert werden soll. Quelle: dpa

Der Bundesnachrichtendienst (BND) könnte einem Bericht zufolge in Zukunft durch einen „Kontrollrat“ bestehend aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten kontrolliert werden. So sieht es ein der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag/Online) vorliegender Gesetzentwurf vor, der nach Informationen des Blattes vom Kanzleramt in Ressortabstimmung gegeben wurde. Regierungskreise bestätigten der Deutschen Presse-Agentur am Samstagabend, dass ein Gesetzentwurf dazu in Ressortabstimmung gegeben worden sei, weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt.

Den Kontrollrat könnte es laut „SZ“ ab 2022 in Form einer obersten Bundesbehörde geben, für die Mitglieder des Kontrollrats gelte absolute Verschwiegenheit.

Die Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai die Vorschriften für die Fernmeldeaufklärung im Ausland beanstandet hatte. Die Karlsruher Richter mahnten, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten müsse, und erteilten dem Gesetzgeber den Auftrag, die Befugnisse des Nachrichtendienstes bis Ende 2021 zu überarbeiten und zu begrenzen.

Im Juni hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) angekündigt, dass die Reform bis zum kommenden Frühjahr abgeschlossen sein solle.

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