Reformationstag wird Feiertag Arbeitgeber fordern Erhöhung des Pflegebeitrags im Norden

Der Reformationstag soll im Norden Feiertag werden. Die Arbeitgeber fordern daher eine Erhöhung des Pflegebeitrages. Die Politik hält dagegen.

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Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert eine Anhebung des Pflegebeitrages im Falle eines neuen Feiertags im Norden. Quelle: dpa

Berlin Die Arbeitgeber verlangen bei der in Norddeutschland geplanten Umwandlung des Reformationstags in einen arbeitsfreien Feiertag eine Erhöhung des Pflegebeitrags in diesen Ländern. Nach Bundesrecht sei „zwingend vorgeschrieben“, dass bei einer Erhöhung der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der Pflegeversicherung 1994 der Pflegebeitrag der betroffenen Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, der „Bild“-Zeitung (Dienstag).

Allerdings gilt das nach dem Sozialgesetzbuch XI nur bei einem „Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt“ - und dies ist beim Reformationstag nicht der Fall. Deshalb hält etwa der Bremer Senat die Arbeitgeberforderung für abwegig: Da der Reformationstag auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen könne, gebe es „keine Ansatzpunkte für eine automatische Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die Pflegeversicherung“, sagte Senatssprecher André Städler der Zeitung.

Die Arbeitgeberforderung könnte die Beschäftigten in den betroffenen Ländern nach Angaben der Zeitung netto bis zu 265,50 Euro im Jahr kosten. Geplant und teilweise schon beschlossen ist die Einführung des arbeitsfreien Feiertags am Reformationstag in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Tag bereits seit langem arbeitsfrei.

Bei der Einführung der Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung hatte die Wirtschaft 1994 wegen der damit steigenden Lohnnebenkosten auf einer Entlastung bestanden. Deshalb war der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft worden. Im Gesetz wurde aber auch festgeschrieben, dass der Beitrag der Beschäftigten steigt, wenn die Zahl der werktäglichen Feiertage in ihrem Bundesland über den Stand vor Einführung der Pflegeversicherung erhöht werden sollte.

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