Mit der Verlängerung sollen Studenten künftig auch ein halbes Jahr länger Bafög-Leistungen beziehen können. In einer noch unveröffentlichten Stellungnahme der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesländer, die der WirtschaftsWoche vorliegt, zeigt Barley Verständnis für eine längere Studiendauer. Diese sei insbesondere „auf das universitäre Schwerpunktbereichsstudium sowie die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen zurückzuführen“, schreibt die Ministerin.
Nach der Ausbildungsstatistik des Bundesamtes für Justiz ist die durchschnittliche Studiendauer bis zum Ablegen der ersten juristischen Prüfung zwischen 2006 und 2016 von 9,6 auf 11,3 Semester gestiegen. Nach der Bundesregierung muss noch der Bundestag der längeren Regelstudiendauer beim Studium der Rechtswissenschaften zustimmen.