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Regulierung im Netz "Ihr Reflex greift zu kurz"

Warum der Staat Firmen wie Facebook nicht regulieren kann – ein Gespräch mit der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Bundesjustizministerin Sabine Quelle: dapd

DIE ZEIT: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie waren von 1992 bis 1996 schon einmal Justizministerin. Ist es heute schwerer als damals, Politik zu machen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Politik ist immer schwer. Aber es stimmt: Die weltpolitische Situation heute ist nicht vergleichbar mit der Lage Anfang der neunziger Jahre. Heute sind wir konfrontiert mit den Folgen der Weltfinanzkrise, wir leben in einer digitalen, global vernetzten Welt, und wir leben mit den Folgen der Terroranschläge vom 11. September 2001.

Was bedroht die Freiheit am stärksten?

Es gibt zahlreiche Gefährdungen der Freiheit. Viele davon sind neu: Wir alle hinterlassen Datenspuren im Netz, ohne genau zu wissen, wie die genutzt werden, vom Staat, aber auch von privaten Unternehmen. Das gefährdet die Freiheit der Privatsphäre in völlig anderer Form als vor zwanzig Jahren.

Wir meinten es grundsätzlicher. Was ist bedrohlicher für die Freiheit des Einzelnen: der Terror – oder staatliche Maßnahmen gegen den Terror?

Ich halte überhaupt nichts davon, mögliche Gefährdungen der Freiheit gegeneinander auszuspielen. Die Gefahr, dass der Staat die Freiheit des Einzelnen gefährdet, ist mit der Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11. September gewachsen. Ich glaube, man muss beides sehen, die Gefährdungen der Freiheit durch den Staat, und die Gefährdung der Freiheit durch private Akteure.

Das dürfte der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU anders sehen. Er hat Ihnen gelegentlich vorgeworfen, Ihr Liberalismusbegriff stamme aus dem 19. Jahrhundert.

Das sind Aschermittwochs-Sprüche. Hans-Peter Friedrich ist ein Wertkonservativer. Und anders als sein Vorgänger Thomas de Maizière, der im Bereich der Inneren Sicherheit besonnen agiert hat, wird er nach außen vermutlich auch mal holzschnittartige Positionen vertreten, wie wir das von CSU-Innenpolitikern aus Bayern kennen.

Einer der Streitpunkte wird die Vorratsdatenspeicherung sein. Vor einem Jahr hat das Verfassungsgericht sie in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Seither streitet die Bundesregierung über eine Neuregelung. Wie lange soll der gesetzlose Zustand noch andauern?

Der Zustand ist nicht gesetzlos, sondern so wie vor 2008. Auch damals war die Sicherheit gewährleistet. Karlsruhe hat ein verfassungswidriges Gesetz kassiert, das vergessen manche gerne.

Es gibt keine Regelung, weil Union und FDP sich nicht einigen können.

Es gibt einen Dissens darüber, ob Daten anlasslos, ins Blaue hinein, gespeichert werden sollen. Das will die Union. Die FDP will, dass vorhandene Daten in Einzelfällen, bei konkretem Verdacht, für die Ermittler gesichert werden – ein sogenanntes Quick freeze- Verfahren.

Der jüngste Terroranschlag in Frankfurt hat aber das Problem Ihres Vorschlags gezeigt: Wie der Attentäter mit anderen Islamisten per Telefon oder Handy kommuniziert hat, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Da hilft auch ein quick freeze nichts.

Woher wissen Sie denn, dass sich nichts mehr rekonstruieren lässt? Die Ermittlungen sind doch noch gar nicht abgeschlossen. Außerdem: Ihr Reflex, nach diesem furchtbaren Anschlag neue Sicherheitsgesetze zu fordern, greift zu kurz. Einen solchen Anschlag eines Einzeltäters wie in Frankfurt hätte keine Vorratsdatenspeicherung verhindern können.

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