Rente Berlin will Bürger zu längerem Arbeiten motivieren

Arbeiten bis zum normalen Rentenalter - viele können oder wollen das nicht. Doch es gibt auch reichlich Hürden, die längeres Arbeiten unattraktiv machen. Das soll sich ändern.

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Die Regierung will, dass ältere Menschen länger arbeiten. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will die zahlreichen Hindernisse für längeres Arbeiten beseitigen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zur Flexi-Rente vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. „Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig“, heißt es in dem Entwurf. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, solle der Übergang in den Ruhestand flexibler werden.

Zentrales Instrument soll der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente sein, die mit Teilzeitarbeit kombiniert wird. Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient, greifen heute für jeden individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Der Entwurf nennt Beispiele. So werden bei einem Hinzuverdienst von 18 000 Euro pro Jahr 390 Euro von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11 700 Euro, pro Monat also 975 Euro - und davon 40 Prozent. Läge die Vollrente bei 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Formulierungshilfe des Sozialministeriums für die Koalitionsfraktionen. Die hatten das Konzept für die Flexi-Rente ausgehandelt. Gedacht ist der Plan als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente mit 63. Weitere Reformschritte bei der Rente sollen folgen. Ein umfassendes Rentenkonzept plant Ministerin Andrea Nahles (SPD) für diesen Herbst.

Der Flexi-Rentenentwurf sieht auch weitere Verbesserungen vor. So sind Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze heute zwar versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber müssen aber ihren Anteil an Beiträgen zur Arbeitsförderung weiter zahlen - diese Beitragspflicht soll für fünf Jahre entfallen. Die Bundesagentur für Arbeit soll deshalb Beitragsausfälle von 79 bis 87 Millionen Euro pro Jahr zu verkraften haben - die größte finanzielle Auswirkung des Gesetzes.

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