Rente, Glücksspiel, Einwegplastik, 3G Das ändert sich im Juli

Für Häuslebauer und ostdeutsche Rentner bringt der Juli so manche gute Nachricht. Doch auch in anderen Bereichen kommen auf die Menschen in Deutschland Veränderungen zu. So werden etwa die 3G-Funknetze abgeschaltet.

Rente:Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Coronapandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken. Die sogenannte Rentengarantie sorgt in den westdeutschen Bundesländern aber dafür, dass die Renten trotzdem nicht gekürzt werden. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro. Quelle: dpa
Einwegplastik:Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten. Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr. Auch bestimmte Trinkbecher sowie Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Vorhandene Ware darf noch verkauft werden. Quelle: dpa
Glücksspiel:Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.Mehr zum Thema lesen Sie hier: Nach zehn Jahren Streit hat Deutschland jetzt das Onlineglücksspiel zwar freigegeben, doch ihr wichtigstes Ziel dürfte die Politik verfehlen: den Schwarzmarkt auszutrocknen. Quelle: dpa
Mobilfunk:Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt. Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten. Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt. Quelle: dpa
KfW-Förderung:Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst. Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.Mehr zum Thema lesen Sie hier: Wenn der Postmann am 1. Juli klingelt und sechs Euro Servicegebühr verlangt Quelle: dpa
Versandhandel:Wer in Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder auch der Schweiz kleinere Waren bestellt, muss vom 1. Juli an mit höheren Kosten rechnen. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer auch für Artikel entrichtet, für die bisher eine Freigrenze von 22 Euro galt. Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent. Für Bücher sind sieben Prozent fällig. Für den eigentlichen Zoll, der zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro. Quelle: dpa
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