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Rente Rente mit 67 senkt Beitragssätze im Jahr 2030 um 0,5 Prozent

Die Rente mit 67 drückt die Beitragssätze, die Unternehmen und Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen.

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Diese Einschätzung geht aus dem noch unveröffentlichten Prüfbericht hervor, den Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen federführend erstellt hat und den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beraten will.

Er ist die Grundlage für die Entscheidung, ob die Arbeitnehmer künftig erst mit 67 Jahren statt mit 65 Jahren wie bisher in den Ruhestand gehen dürfen.

„Die Anhebung der Regelaltersgrenze entlastet den Beitragssatz im Jahr 2030 um 0,5 Prozentpunkte“, heißt es im Papier.

Damit gewährleiste die Reform, dass die Beiträge nicht über die 22-Prozent-Marke sprängen. Gleichzeitig steige das Rentenniveau vor Steuern um 0,6 Prozentpunkte. Käme die Rente mit 67, stünden künftig mehr Beitragszahler weniger Leistungsbeziehern gegenüber.

Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel sorge dann dafür, dass die Renten steigen müssten.

Die Bundesregierung befürwortet die Rente mit 67. „Sie dient der Sicherung des Wohlstandes, gewährleistet die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“, so der Prüfbericht.

Von der Leyen ruft die Unternehmen auf, „für Ältere entsprechende Arbeitsbedingungen“ zu schaffen.

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