Rentenabschläge IG Metall setzt mit neuem Tarifvertrag ein Signal gegen die Rente mit 67

Erstmals hat die IG Metall einen Tarifvertrag abgeschlossen, mit dem sich Arbeitgeber verpflichten, einen vorzeitigen Rentenbeginn zu erleichtern.

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IG Metall: Neuer Tarifvertrag setzt Signal gegen Rente mit 67 Quelle: Bildquelle

Es ist eine Premiere im tarifpolitischen Geschäft der Metall und Elektroindustrie: Die IG Metall hat einen Tarifvertrag abgeschlossen, mit dem sich Arbeitgeber verpflichten, ihren Beschäftigten eine frühzeitige Rente zu erleichtern.

Derzeit wird dieser Schritt Arbeitnehmern dadurch vergällt, dass ihnen der Rentenanspruch für jeden Monat, den sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausscheiden, um 0,3 Prozent gekürzt wird. Die Altersgrenze liegt aktuell bei 65 Jahren und sechs Monaten. Wer also früher in Rente gehen will und beispielsweise mit 63-einhalb Jahren das Berufsleben hinter sich lässt, muss lebenslang eine Kürzung um 7,2 Prozent in Kauf nehmen.

Vermeiden kann man diese Kürzung indem man ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Damit kann man der Rentenversicherung die Abschläge, die versicherungsmathematisch entstehen, nämlich abkaufen.

Genau das ist das Ziel des neuen Tarifvertrags, den die IG Metall Niedersachsen für die 40.000 Beschäftigten des Metallhandwerks und des Land- und Baumaschinentechnikerhandwerks abgeschlossen hat. Konkret haben die Beschäftigten dank des neuen Tarifvertrags Rechtsanspruch auf eine monatliche Zusatzzahlung der Arbeitgeber von 50 Euro an die Rentenversicherung – zusätzlich zu dem bestehenden monatlichen Rentenbeitrag.

Jeder Beschäftigte kann die Zahlung aufstocken. Dies dürfte in den meisten Fällen auch erforderlich sein. Denn laut Rentenversicherung muss ein Arbeitnehmer mehr als 17.000 Euro einzahlen, um einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent bei einem erwarteten Rentenanspruch von 1000 Euro auszugleichen.

IG Metall Bezirksleiter Thorsten Gröger sieht in dem Abschluss auch ein politisches Signal gegen die Rente mit 67. „Damit dokumentieren die Arbeitgeber auch faktisch, dass viele Beschäftigte nicht bis zum 68. Lebensjahr arbeiten können“, kommentierte er den Tarifabschluss.

Arbeitnehmer müssen nicht zwangsläufig früher aufhören

Er sieht neben der neuen Zahlungspflicht des Arbeitgebers auch vor, dass die Arbeitnehmer angesparte Zeitguthaben in Geld unter anderem für Zeiten von Pflege, Elternzeit, befristeten Umstieg auf Teilzeitarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen oder einen vorzeitigen Ruhestand verwenden können.

Doch für die 40.000 betroffenen Arbeitnehmer ist der neue Arbeitgeberzuschuss auch ökonomisch attraktiv. Denn aktuell können mit zusätzlichen Beiträgen in die Rentenversicherung zusätzliche Altersversorgungsansprüche zu sehr günstigen Konditionen erworben werden.

Seit Januar liegt der Rentenbeitrag mit 18,6 Prozent so niedrig wie zuletzt 1992. „Und wir können noch mit sieben guten Rentenjahren rechnen“ sagt der Rentenexperte Werner Siepe. „Dieses Zeitfenster können Rentenversicherte sehr sinnvoll nutzen, um Extrabeiträge einzuzahlen.“ Denn diese Beiträge brächten, so der Versicherungsmathematiker, in der Rentenversicherung aktuell mehr Ertrag als wenn das gleiche Geld in eine private Altersvorsorge, etwa eine Rürup-Rente eingezahlt werden würde.

Dies erkennen auch immer mehr Rentenversicherte. Die Zahl der Versicherten, die der Rentenversicherung durch Sondereinzahlungen die Rentenabschläge abkaufen ist zwar immer noch recht klein. Doch das hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Zwischen 2014 und 2016 stieg die Zahl von 967 auf 4479. Daten für 2017 liegen noch nicht vor.

Doch der Trend ist eindeutig. Denn 2016 waren derlei Einzahlungen erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Die Möglichkeit, schon ab 50 Zusatzbeiträge einzuzahlen, besteht erst seit Juli 2017.

Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob die Arbeitnehmer am Ende tatsächlich vorzeitig in Rente gehen. Arbeiten sie bis zur Regelaltersgrenze weiter, gibt es schlicht höhere Rentenzahlungen.

Im Beispielfall beträgt das Plus 7,2 Prozent. Kein Zufall ist sicherlich, dass der neu abgeschlossene Tarifvertrag frühestens zum 31.12.2024 gekündigt werden kann.

Genau dann nämlich sind die sieben guten Jahre für die Rentenversicherung laut den aktuellen Prognosen der Bundesregierung vorbei. 2024 wird danach der Rentenbeitrag auf 19,8 Prozent steigen und 2025 bereits bei 20 Prozent liegen. Das wird das Abkaufen der versicherungsmathematischen Abschläge deutlich verteuern.

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