Rentenpläne Von der Leyen beglückt Niedrigverdiener

Geht es nach den Plänen von Ursula von der Leyen, dürfen Niedrigverdiener ihre Renten künftig bis auf maximal 850 Euro aufstocken lassen. Die Riester-Rente gibt es oben drauf, sofern der Arbeitnehmer vorgesorgt hat.

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einige Änderungen bei den Renten angekündigt. Quelle: dpa

Berlin Wer lange zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll die Rente künftig bis auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Wichtigste Neuerung: Eine Riester- oder Betriebs-Rente soll - entgegen bisherigen Plänen - nicht mit dem Zuschuss verrechnet werden. Dies sieht das Paket gegen Altersarmut vor, das Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch einmal neu gepackt hat. Davon könnten vom nächsten Jahr an auch Arbeitnehmer profitieren, die vorzeitig Altersrente beziehen, aber weiter arbeiten möchten: Die Grenze für einen Zuverdienst wird deutlich angehoben.

Nach dpa-Informationen ist davon auszugehen, dass zum Start im kommenden Jahr 50.000 Niedrigverdiener die Zuschussrente erhalten. Bis zum Jahr 2030 soll ihre Zahl auf etwa 1,4 Millionen steigen - deutlich mehr als zunächst geplant. Geringverdiener erhalten die Rente aufgestockt, wenn sie 40 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind und 30 Beschäftigungsjahre vorweisen können.

Dies gilt für eine Übergangszeit, dann erhöhen sich die Hürden. Von 2019 an müssen zudem mindestens fünf Jahre Zahlung in einen Riester-Vertrag hinzukommen. Die Kosten der Zuschussrente sind anfangs mit 90 Millionen Euro kalkuliert, für 2030 mit rund 3,4 Milliarden Euro - finanziert durch einen Mix aus Steuer- und Beitragsmitteln.

Das geänderte Konzept mit der Zuschussrente will von der Leyen an diesem Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geben. Vorbehalte kamen am Dienstag aber noch aus den Reihen der FDP: Deren Rentenexperte Heinrich Kolb nannte das Paket „für uns noch nicht zustimmungsfähig“. Er kritisierte, im Finanzierungskonzept der Zuschussrente bis 2017 sei eine Milliarde Euro an Beitragsgeldern vorgesehen. Das sei für die FDP nicht akzeptabel. „Wir wollen jeden erreichbaren Spielraum für Beitragssenkungen erhalten“, sagte er.

Zum Paket gehören auch deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner: Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf derzeit nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen - was darüber liegt, wird mit dem Altersgeld verrechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen unterm Strich so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein.


Die letzten 15 Jahre sind entscheidend

Laut „Süddeutscher Zeitung“ soll für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein. Ursprünglich war der Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit dafür vorgesehen. Von der neuen Kombirente profitieren dem Bericht zufolge aber nur Frührentner über 63, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Kritik an dem überarbeiteten Konzept kam von SPD, Linken und Grünen, vom DGB und vom Sozialverband VdK. Es sei für eine wirksame Bekämpfung der Altersarmut unzureichend. Die Hürden für die Zuschussrente seien noch immer zu hoch, viele Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Erwerbsgeminderte gingen leer aus. Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn bemängelte eine „soziale Schieflage“ bei den Hinzuverdienstgrenzen. Der DGB sprach von einem „Feigenblatt verfehlter Rentenpolitik“, die Linksfraktion von „Rentenmurks“.

Von der Leyen wollte das Rentenpaket gegen Altersarmut schon im vergangenen Dezember vorlegen, konnte den Zeitplan aber nicht einhalten. Die Neuregelungen sollen Anfang 2013 in Kraft treten. Zu dem Paket gehört auch, dass die Deckelung der Rehakosten aufgehoben wird, Erwerbsminderungsrenten langfristig aufgestockt und Selbständige bei nicht ausreichender Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Die vor allem von der FDP befürwortete Kombirente fand auch in der Union Beifall. Für den CDU-Rentenexperten Peter Weiß wird es damit attraktiver, die Arbeitszeit vor dem gesetzlichen Rentenalter zu reduzieren und den Verdienstausfall über die Teilrente auszugleichen. Werde dann der Rentenabschlag für vorzeitigen Rentenbezug noch durch Tarifvertrag vom Arbeitgeber übernommen, sei dies ein gutes Modell für den flexiblen Übergang in die Rente mit 67, sagte er der dpa.

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