Rettungsschirme Euro-Retter Deutschland haftet doppelt

Die EU will taumelnden Nicht-Euro-Staaten nur unter strengeren Auflagen helfen. In Deutschland hält man die Pläne grundsätzlich für sinnvoll. Doch die Risiken für die Bundesrepublik reduziert das nicht, im Gegenteil.

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Marode Staatshaushalte und Krisenbanken
frau auf einem Balkon mit portugiesischer Flagge Quelle: dapd
SpanienNotleidende Kredite: 10,7 Prozent der Gesamtkredite (Stand: September 2012) Sparer ziehen Einlagen ab, marode Immobilien bringen die Banken ins Wanken Quelle: dpa
Bank of Ireland Quelle: dpa
Bank Societé Générale Quelle: REUTERS
Gebäude der Dexia-Bank Quelle: dpa
Eine niederländische Flagge und Gebäude der ING Quelle: dapd
Rettungsring und Banken Quelle: AP

Der geplante Rettungsschirm für Nicht-Euroländer könnte neue Milliarden-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich ziehen. Das räumt das Bundesfinanzministerium in einer Handelsblatt Online vorliegenden „umfassenden Bewertung“ ein, die dem Haushaltsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch /CDU), zugeleitet wurde. Hintergrund ist die Modifizierung des finanziellen Beistandspaktes für EU-Länder, die nicht mit dem Euro zahlen. Das seit Jahren bestehende Kreditprogramm soll nach dem Muster des Euro-Rettungsschirms ESM weiterentwickelt werden.

In der Bewertung des Ministeriums heißt es zwar, dass „unmittelbar keine“ Kosten anfallen würden, da gegenüber der geltenden Rechtslage das maximale Gesamtvolumen der Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro unverändert bliebe. Gleichwohl würde bei einem Zahlungsausfall des Empfängers eines Darlehens oder einer Kreditlinie der EU-Haushalt belastet. „Der Bundeshaushalt wäre daran gemäß seinem Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (derzeit ca. 20 Prozent) beteiligt“, heißt es.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

Auf Unwägbarkeiten des neuen Hilfsprogramms wies auch schon der Bundesrat hin, der in einem Beschluss zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Stellung genommen hat. So sei nach Auffassung der Länderkammer nicht auszuschließen, „dass es aufgrund unterschiedlicher Handhabungen innerhalb und außerhalb des Euroraumes im Rahmen einer Hilfevergabe zu Ungereimtheiten oder Verwerfungen kommen kann, für die möglichst zeitnah Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden sollten“, heißt es in dem Beschluss.

Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass alle Euro-Staaten, also auch Deutschland, einem doppelten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Denn für die auf Basis der EU-Verordnung vergebenen Hilfen hafteten alle EU-Mitgliedstaaten, während dies für die im Rahmen des Schutzschirmes vergebene Hilfen etwa aus der EFSF oder dem ESM nur für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone zutreffe. „Letztere unterliegen damit im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone einer Doppel-Haftung“, konstatiert der Bundesrat.

Gleichwohl hält die Länderkammer ebenso wie das Finanzministerium die von der EU-Kommission angeregte Überarbeitung der „Verordnung des Rates zur Schaffung einer Faszilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist“ grundsätzlich für sinnvoll zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzkrisen sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung makroökonomischer Stabilität außerhalb der Euro-Zone.

Kritik aus der Unionsfraktion

Die zehn größten Euro-Lügen
Ex-EZB-Chef Jean-Claude Trichet Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble Quelle: dpa
Giorgios Papandreou Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble Quelle: dapd
Chef der Eurogruppe Jean-Claude Juncker Quelle: dapd
Angela Merkel mit Draghi Quelle: dapd
Mariano Rajoy Quelle: REUTERS

„Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Verschärfung von Bedingungen für die Gewährung von etwaigen Hilfen in Form von Darlehen oder Kreditlinien sowie die vorgesehene strengere Überwachung von Anpassungsprogrammen“, heißt es in der Stellungnahme vom 21.09.2012. Besonders hervorzuheben sei dabei, dass nunmehr „Hilfen ausgesetzt werden können, wenn die von betroffenen Mitgliedstaaten in detaillierter Form vorzulegenden Anpassungsprogramme nicht in dem erforderlichen Maße umgesetzt werden“.

"Das Ziel ist möglichst viel Vergemeinschaftung"

In der Unionsfraktion stößt das Vorhaben auf harsche Kritik. Der CDU-Haushälter Willsch kritisiert, dass quasi „unbemerkt“ von der europäischen Öffentlichkeit über einen „Schatten-ESM“ auch rumänische oder bulgarische Banken mit Geld versorgt würden, sobald die direkte Bankenrekapitalisierung über den ESM möglich sei. Auf Deutschland komme dann ein „weiteres milliardenschweres, gut verstecktes Haftungsrisiko“ zu, warnt Willsch in einem Gastbeitrag für Handelsblatt Online. Denn schon jetzt zeichne sich ab, dass 50 Milliarden „nicht die absolute Obergrenze“ sein würden. „Die Hebelung der vorhandenen Summe um ein Vielfaches wäre eine weitere Möglichkeit hierzu“, schreibt Willsch. Zumal, wie er hinzufügt, der Verordnungsvorschlag eine „Verschuldungsoption“ vorsehe.

Für besonders problematisch hält der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang, dass der Bundestag das Hilfsprogramm für Nicht-Euro-Staaten nicht kontrollieren könne, weil es in der „Brüsseler Black Box angesiedelt“ sei. Während beim ESM und dem Rettungsfonds EFSF noch die Möglichkeit bestanden habe, darüber im Haushaltsausschuss oder im Plenum des Bundestages zu debattieren, sei dies beim „Schatten-ESM“ nicht möglich. „Nicht nur aus Gründen der Selbstachtung, sondern auch im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine Parlamentsbeteiligung wie beim ESM erwirken.“

Skeptisch ist auch der Mainzer Staats- und Finanzwissenschaftler Hanno Kube. „Wenn das Volumen erweitert werden soll, genügt eine neue Verordnung“, kritisiert Kube. Die müssten die EU-Finanzminister allerdings einstimmig beschließen. Kube moniert auch: „Es gibt hier keinen auf den Einzelfall bezogenen Vorbehalt, wie es das Bundesverfassungsgericht für den ESM gefordert hat.“ Fachleute im Bundesfinanzministerium haben gegenüber der „Wirtschaftswoche“ bestätigt, dass die Erhöhung der Fondsmittel eine reine Entscheidung des Rates ist. Der Bundestag werde nur informiert.

Gunnar Beck, Europarechtler an der Universität London, sieht weitere Parallelen zum Euro-Rettungsschirm: „Beim ESM konnten wir beobachten, dass sämtliche Vertragsklauseln, die als Beschränkung gedacht oder zumindest so präsentiert wurden, später weit ausgelegt wurden. Meine Prognose ist, dass es hier ähnlich kommen wird.“ Die rechtliche Auslegung der oft komplizierten EU-Gesetzestexte ist Becks Hauptarbeit. „Die Zweideutigkeiten sind so konstruiert, dass Bedenken vorab zerstreut werden. Nach der Verabschiedung des Schatten-ESM wird das dann lockerer gehandhabt. Das Ziel ist möglichst viel Vergemeinschaftung, möglichst viel Solidarität.“

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