Rezept-Arzneien SPD will Versandhandel weiter erlauben

Der Gesundheitsminister von der CDU legt einen Gesetzentwurf vor, der den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten verbieten würde. Das lehnt der Koalitionspartner SPD aber ab.

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Die Koalition zeigt sich uneins über das mögliche Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Quelle: dpa

Berlin Der von Gesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegte Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln stößt auf Widerstand in der Koalition. Die SPD sei zu einem solchen Schritt nicht bereit, sagte Fraktionsvize Karl Lauterbach am Dienstag. Ein Komplettverbot des Versandhandels passe nicht in die Zeit und komme einem Zwang zum Gang in die Apotheke gleich. Zudem existiere der Arznei-Versandhandel in Deutschland schon seit langer Zeit und habe ebenso wie in anderen Ländern nicht zu einem Apothekensterben geführt.

Gröhe hat den Reuters vorliegenden Entwurf am Dienstag an Gesundheitsexperten von Union und SPD sowie an das Kanzleramt geschickt. Hintergrund der Gesetzesinitiative des CDU-Politikers ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober. Dieses hatte die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien für Versandapotheken mit Sitz im Ausland gekippt.

Die Richter sahen darin eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Als Reaktion auf das Urteil hatte die niederländische Versandapotheke DocMorris einen verschärften Preiswettbewerb angekündigt.

In dem Brief an die Gesundheitsexperten der Koalition schreibt Gröhe, Ziel für Deutschland müsse es sein, „die bewährte, flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten“. Apotheker übten einen Heilberuf aus und seien „nicht bloße Händler“. Es bestehe noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf. Andernfalls drohe eine „Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken“.

Den Entwurf will Gröhe nach eigenen Angaben bis zum Sommer beraten. Einige Monate dürfte allein das notwendige Notifizierungsverfahren der EU in Anspruch nehmen, das dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vorgelagert ist.

Auch Lauterbach vertrat die Ansicht, ein Apothekensterben gerade auf dem Land müsse verhindert werden. Eine Möglichkeit sei, Beratungsleistungen der Apotheken besser zu vergüten, ebenso die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit im Rahmen des Notdienstes. Wichtig sei es zudem, generell den Ärztemangel auf dem Land zu verhindern.

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