Richter entscheiden im Februar Die Elbvertiefung rückt immer näher

Der Rechtsstreit um die Elbvertiefung steht vor dem Abschluss – allerdings erst im kommenden Jahr. Womöglich müssen die Planer dann nochmal nacharbeiten – dafür könnten sie dann einige große Sorgen los sein.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Planer des Projekts könnten weitere Zugeständnisse für den Fischschutz machen müssen – doch der Baustart rückt näher. Quelle: dpa

Hamburg Die neuerliche, dreitägige mündliche Anhörung beim ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht will erst im neuen Jahr eine Entscheidung über die umstrittene Ausbaggerung der Elbe verkünden. Die Entscheidung soll nun am 9. Februar fallen. Wahrscheinlich endet der Prozess dann mit dem Urteil – denkbar ist aber auch, dass das Gericht den Prozess auch nach vier Jahren weiter fortsetzen will.

Die seit Jahren strittige Elbvertiefung soll den neuen, größeren Schiffen den Zugang zum Hamburger Hafen verschaffen und einen dichteren Schiffsverkehr ermöglichen. Doch viele Naturschützer warnen vor den Auswirkungen auf die Umwelt.

Während der Verhandlung war das Gericht auf mehrere Schwachpunkte der aktuellen Planung gestoßen. So kritisierten die Richter, dass es noch keine konkreten Pläne für die Überwachung des geplanten Tempolimits für Schiffe auf der Elbe gebe. Zudem deuteten sie an, mit der Ausweisung einer der Ausgleichsflächen nicht einverstanden zu sein: Eine neu geschaffene Auenfläche auf der Hamburger Elbinsel Wilhelmsburg sei sowieso unabhängig von der Elbvertiefung geplant gewesen, bemängelten die Juristen. Zudem mussten die Planer weitere Zugeständnisse beim Fischschutz machen. So sollen die Bagger in den Frühjahrsmonaten bei den Routineausbaggerungen künftig regelmäßig ruhen.

Die klagenden Umweltverbände WWF, Nabu und BUND hatten zudem versucht, mit einem Gegengutachten die Grundannahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erschüttern. Eine Sandbarriere an der Elbmündung soll künftig die Auswirkungen der Gezeitenwechsel vermindern.

Die Umweltschützer kritisierten, die Planer hätten dafür nur einen zweiwöchigen Zeitraum simuliert. Eine Untersuchung der Universität Darmstadt zeige jedoch, dass nach einem Jahr ein erheblicher Teil der Barriere wieder abgetragen sein würde. Dann würden Ebbe und Flut um einige Zentimeter extremer ausfallen und so möglicherweise naturnahe Ufergebiete gefährden. Die Richter müssen nun entscheiden, ob das vorgelegte Planungsgutachten dennoch ausreicht.

Denkbar ist, dass die Richter weite Teile der Pläne durchwinken, einige der restlichen strittigen Punkte aber nicht. So ähnlich hatte das Gericht zuletzt im Fall des geplanten A20-Elbtunnels westlich von Hamburg entschieden: Im April hatte das Gericht fast alle Klagepunkte zurückgewiesen. Für Nachbesserungen beim Gewässerschutz, die die Planer während des Prozesses vorgelegt hatten, wäre jedoch eine erneute Bürgerbeteiligung notwendig gewesen, urteilten die Leipziger Richter damals. Nun müssen die Behörden diesen einen Punkt nacharbeiten. Sollten die Kläger dann erneut klagen, käme nur dieser eine Aspekt vor Gericht – ein neuer Prozess könnte deutlich schneller ablaufen.

Auch beim Elbvertiefungs-Prozess hatte das Gericht im Verfahrensverlauf den Planern mehrfach die Möglichkeit zu Nachbesserungen eingeräumt. Vor der aktuellen Anhörung hatte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) daher geäußert, ein Scheitern an den letzten strittigen Punkten sei ausgeschlossen. Am Mittwoch teilte er lediglich mit: „Wir sehen dem für den 9. Februar 2017 angekündigten Verkündungstermin gespannt, aber auch zuversichtlich entgegen.“

Die Umweltverbände sehen die Erfolgsaussichten naturgemäß anders. Denkbar ist also – insbesondere nach dem kritischen Verlauf der jüngsten Anhörung – , dass das Gericht auch diesmal weite Teile der Planungen wie bereits in einer früheren Anhörung angedeutet absegnet, aber beispielsweise das Gutachten zur Frage der Sandbarriere nicht für ausreichend hält. Dann könnte dieser Punkt von den Planern gesondert nachgearbeitet werden – was den Baubeginn allerdings wiederum verzögern würde.

Weist das Gericht im Februar jedoch bereits alle Klagepunkte ab, wäre der Bau unmittelbar möglich. Bund und Hansestadt wollen dann schnellstmöglich mit dem Bau beginnen, der eineinhalb bis zwei Jahre dauern und mindestens 600 Millionen Euro kosten soll. Ein komplettes Negativ-Urteil – wie bei bei der geplanten Weser-Vertiefung – wäre anhand des Prozessverlaufs eine große Überraschung.

Die Hafenwirtschaft forderte am Mittwoch eine schnelle Entscheidung. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg warnte: „Aufgrund des insgesamt fast 15 Jahre andauernden Verfahrens sind bereits negative Auswirkungen zu verzeichnen gewesen. Auch bei einer positiven Entscheidung – die die Hafenwirtschaft erhofft – können weitere kurzfristige negative Folgen, wie zum Beispiel Veränderungen von bisher Hamburg anlaufenden Liniendiensten, nicht ausgeschlossen werden.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%