Robert Habeck Grünen-Chef fordert Abbau von Steuer-Subventionen für Diesel und Dienstwagen

Absehbar sollte das Dienstwagenprivileg nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge gelten, so Habeck. Dies würde die Konzerne ermutigen, den Weg zu einer emissionsfreien Mobilität zu gehen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Die steuerlichen Subventionen für Diesel und für Dienstwagen müssen in den nächsten Jahren rigoros ökologisch umstrukturiert werden.“ Quelle: dpa

Berlin Grünen-Chef Robert Habeck hat die Forderung seiner Partei bekräftigt, Dieselkraftstoff und alle Dienstwagen mit Verbrennungsmotor auf Dauer nicht länger steuerlich zu begünstigen. „Die steuerlichen Subventionen für Diesel und für Dienstwagen müssen in den nächsten Jahren rigoros ökologisch umstrukturiert werden“, sagte er der „Welt“. „Absehbar sollte das Dienstwagenprivileg nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge gelten. Dies setze einen starken Anreiz, die Fahrzeugflotte ökologisch umzurüsten, und würde die Konzerne ermutigen, den Weg zu einer emissionsfreien Mobilität zu gehen.

Von den Neuzulassungen werden mehr als 60 Prozent auf gewerbliche Halter zugelassen, ein Teil dient als Dienstwagen. Die niedrige pauschale Besteuerung von Dienstwagen ist ein Anreiz für Arbeitgeber, einen Teil des Gehalts in dieser Form „auszuzahlen“. Diesel wird geringer besteuert als Benzin. Die Begünstigung ergibt einen jährlichen Steuerausfall von gut sieben Milliarden Euro.

Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen, betonte hingegen, wie sehr die steuerliche Förderung von Dienstwagen der deutschen Autoindustrie nütze. Sie begünstige einen starken Heimatmarkt für die Premiumhersteller, „und darum können sie auch im Export stark sein.“

Im Verkehr sind die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen seit 1990 nicht gesunken. Sie sollen aber bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken. So steht es im Klimaschutzplan, zu dem Union und SPD sich im Koalitionsvertrag bekennen.

Seit Jahresbeginn muss ein Arbeitnehmer, der sein E-Auto auch als Dienstwagen nutzt, nur einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind es 1,0 Prozent. Die Regelung ist bisher auf drei Jahre befristet.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%