Rückblick Wie die Treuhand bei der DDR-Abwicklung versagte

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Die Einführung der D-Mark Quelle: AP

Selbst in DDR-Zeiten wettbewerbsfähige Unternehmen büßten nach der Wende in hoher Zahl ihre Konkurrenzfähigkeit ein. Schuld daran war die D-Mark, oder besser gesagt: der festgelegte Wechselkurs von 1:1 bei der Währungsreform. Die DDR-Mark erfuhr so eine vierhundertprozentige Aufwertung. Ostdeutsche Exporte wurden auf einen Schlag dramatisch teurer, eine Absatzkrise belastete die ostdeutschen Betriebe.

Die Zahl der Angestellten in den VEB-Betrieben wurde innerhalb von 20 Monaten von 4,1 Millionen auf 1,24 Millionen abgebaut, 3713 Betriebe wurden geschlossen. Die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern stieg auf 14,2 Prozent. Die Treuhandanstalt genoss den zweifelhaften Ruf des Betriebsschließers.

Doch vorzuwerfen sind die Werksschließungen der Treuhandanstalt nur zum Teil. Denn die Wechselkursproblematik war politisch alternativlos. Die Alternative, ein an der Arbeitsproduktivität zwischen Ost und West orientierter Wechselkurs, hätte die Nominallöhne und damit den Lebensstandard in Ostdeutschland erheblich verschlechtert – und die friedliche Wiedervereinigung gefährdet.

Sogar grundsätzlich positiv über die Arbeit der Berliner Behörde äußerten sich die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten von 1994: "Der Treuhandanstalt ist es in erster Linie zu verdanken, dass das Bild der Wirtschaft in den neuen Bundesländern heute nicht von notleidenden und nur durch ständige Finanzspritzen am Leben gehaltenen Staatsbetrieben geprägt wird, sondern von selbständigen Unternehmen, die beharrlich und zunehmend auch mit Erfolg auf die Festigung ihrer Marktposition hinarbeiten."

Schwarzmalerei

Über nachhaltige Fehlleistungen der Treuhandanstalt können diese Errungenschaften allerdings nicht hinwegtäuschen: So ist der Behörde vorzuwerfen, dass westdeutsche Betriebe die Abwicklung der VEB-Betriebe nutzten, um potenzielle Konkurrenten auszuschlachten – und Betrüger, um Kasse zu machen. Betriebe wurden zerschlagen, Unternehmenswerte drastisch kleingerechnet und dubiose Käufer – ohne Bonitätsprüfung durch die Treuhand – zugelassen.

Beispiel VEB Wärmeanlagenbau: Der ehemalige DDR-Monopolist für Heizkraftwerke und Fernwärmeleitungen mit seinen 1200 Mitarbeitern weckt Anfang 1991 das Interesse der Deutschen Babcock AG. Diese schickt ihren damaligen Prokuristen, Michael Rottmann, in die Hauptstadt, um den Kauf vorzubereiten. Rottmann allerdings verbündet sich mit den beiden Geschäftsführern des Anlagenbauers, der sich inzwischen Wärmeanlagen Berlin GmbH nennt. Rottmann malt die wirtschaftliche Situation der WBB derart schwarz, dass Babcock vom Kauf Abstand nimmt.

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