Berlin Die Rückholung von sieben zu Unrecht abgeschobenen Asylbewerbern hat Deutschland rund 22.000 Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Geld wurde den Angaben zufolge für Flüge, die Hotelunterbringung während der Rückreise sowie für im Einzelfall notwendige medizinische Betreuung ausgegeben. Außerdem seien Kosten erstattet worden, die beim Deutschen Roten Kreuz und bei der UN-Organisation für Migration (IOM) angefallen seien, hieß es.
Im Jahr 2017 waren zwei Asylbewerber rechtswidrig abgeschoben worden, dieses Jahr haben die deutschen Behörden fünf Antragsteller vorschnell in ihre Herkunftsländer zurückgebracht.
In allen Fällen hatten die Bundesländer und die kommunalen Ausländerbehörden eine Abschiebung veranlasst, bevor das Verfahren abgeschlossen war. Die Antragsteller kamen aus China, Tunesien, Kosovo, Afghanistan, Nigeria, Marokko und Simbabwe. Mitte August war ein 20-jähriger Afghane nach Deutschland zurückgeholt worden. Er war wegen eines Fehlers des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im laufenden Verfahren abgeschoben worden.
Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sieht einen Zusammenhang zwischen den Rückholungen und dem Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie sagte: „Erst im Juli 2017 wurden „Überraschungsabschiebungen“ eingeführt, so dass die Betroffenen kaum in der Lage sind, sich juristisch gegen diese zu wehren.“