Rundfunkbeitrag Karlsruhe weist Ablehnungsgesuche gegen Richter Kirchhof zurück

Ferdinand Kirchhof wird als Richter über Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag mitverhandeln. Entsprechende Ablehnungsgesuche wurden abgelehnt.

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Ferdinand Kirchhof bei der Verlesung des Urteils zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Auch am 16. Mai wird er als Vorsitzender des ersten Senats mitverhandeln. Ein Befangenheitsantrag gegen ihn wurde abgelehnt. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat vor einer Verhandlung über Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Ferdinand Kirchhof zurückgewiesen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 24. April entschied der Erste Senat, dass Kirchhof in den Verfahren nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist. Am 16. und 17. Mai verhandelt der Erste Senat unter Kirchhofs Vorsitz über mehrere Verfassungsbeschwerden. (1 BvR 745/17 und 1 BvR 98/17)

Hintergrund der Ablehnungsgesuche ist ein Gutachten, dass der Bruder des Vizepräsidenten, Paul Kirchhof, im Jahr 2010 im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio angefertigt hatte. Der frühere Verfassungsrichter kam darin zu dem Schluss, dass eine geräteunabhängige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe verfassungsgemäß ist. Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Bundesverfassungsrichter.

Paul Kirchhof sei kein Beteiligter des Verfahrens, teilten die Verfassungsrichter mit. Die Ablehnung eines Richters setze einen Grund voraus, der Misstrauen gegen seine Unvoreingenommenheit rechtfertige. „Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit.“

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