
14 von insgesamt 26 Klagen zum Rundfunkbeitrag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht an zwei Tagen. Es geht um die Frage, ob der von den Öffentlich-rechtlichen erhobene Beitrag rechtens ist. Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Wer kein Rundfunkempfangsgerät hat, muss genau so viel zahlen wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt.
Eine Entscheidung über die Klagen in Leipzig wird am Donnerstag voraussichtlich noch nicht fallen, aber für Freitag erwartet.
Wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum umstrittenen Rundfunkbeitrag zusammengestellt.
Was sind die Argumente der Kläger?
An diesem Mittwoch und Donnerstag werden die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt. Die Kläger halten es für ungerecht und verfassungswidrig. Sie müssen den bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen.
Wie argumentiert die Gegenseite?
Bisher waren die Sender vor Gericht mit ihrer Position erfolgreich. Der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten. „Aus unserer Sicht ist das eindeutig“, sagte Hermann Eicher, Justiziar beim SWR und Experte beim Thema Beitragsrecht.
Der Kritik der Kläger, sie müssten unabhängig von der Zahl der Geräte Rundfunkbeitrag bezahlen oder sogar dann, wenn sie gar kein Rundfunkgerät hätten, begegnet die Gegenseite mit dem Argument, der Beitrag werde für die Möglichkeit erhoben, Rundfunk zu empfangen, nicht für die tatsächliche Nutzung.
Was passiert, wenn die Richter den Rundfunkbeitrag für nicht verfassungsgemäß halten sollten?
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungsgemäß hält, muss es die Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen.
Was passiert im gegenteiligen Fall?
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß hält und seine Erhebung auch sonst für rechtmäßig, weist es die Revisionen der Kläger zurück. Gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts können sie Verfassungsbeschwerde einlegen.
Müssen Beitragszahler in jedem Fall weiterzahlen?
Ja, solange nicht das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Bestimmungen über die Erhebung der Rundfunkbeiträge für verfassungswidrig erklärt, ist der Beitrag weiter zu zahlen.
Wie sind vorherige Urteile ausgefallen?
Das Karlsruher Verfassungsgericht entschied. Privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) dürfe es nur geben, weil und insofern die Existenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten gesichert sei. Es ist kaum zu erwarten, dass sich das Bundesverwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht in Widerspruch setzt. Auch die Urteile in allen bisherigen Instanzen weisen in diese Richtung.
Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 ist er für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung oder Betriebsstätte fällig. Hintergrund der Finanzierungsreform war die technische Entwicklung. Im Zeitalter des Internets können Fernseh-und Radiosendungen auch über Computer oder Smartphones verfolgt werden.
Wer ist für die Verwaltung zuständig?
Für das Einziehen ist seit 2013 der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Er verwaltet rund 42 Millionen Beitragskonten.
Wer muss zahlen?
Jeder ist zahlungspflichtig. Vorher richtete sich der Beitrag nach Zahl und Art der Geräte im Haus. So musste nicht jeder ohne Ausnahme zahlen, sondern nur die, die tatsächlich ein Rundfunkgerät besaßen.
Wie das deutsche Steuersystem aufgebaut ist
Im vergangenen Jahr hat die Bundesrepublik insgesamt 573,4 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. 2010 waren es noch 8,1 Prozent beziehungsweise 42,8 Milliarden Euro weniger. Grund dafür ist die Konjunkturerholung im letzten Jahr: Je besser es der Wirtschaft geht, desto mehr landet in der Staatskasse. Nach der Steuerverteilung blieben dem Bund 248 Milliarden Euro Steuereinnahmen, den Ländern 224,3 Milliarden Euro und den Gemeinden 76,6 Milliarden Euro. An die Europäische Union wurden von den Steuereinnahmen 24,5 Milliarden Euro abgeführt.
Der Bund verdiente im Jahr 2011 am meisten mit der Energiesteuer: 40 Milliarden Euro spülte diese in den Bundeshaushalt. Die Bundesländer bestritten den größten Teil ihrer Einnahmen mit der Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,4 Milliarden. Die Gemeinden verdienten am meisten mit der Gewerbesteuer. Diese hatte 2011 einen Anteil 40,4 Milliarden Euro ausgemacht.
Den größten Teil der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands 2011 machten die sogenannten Gemeinschaftsteuern in Höhe von 403,6 Milliarden Euro aus. Zu diesen Gemeinschaftsteuern trugen die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) mit 190 Milliarden Euro und die Lohnsteuer mit 139,7 Milliarden Euro den größten Teil bei.
Die Abgabenquote ist der Anteil der Steuern und Sozialabgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Prozent. Im vergangenen Jahr beispielsweise machten Steuern und Sozialausgaben 38,2 Prozent des BIPs aus, die Abgabenquote betrug also 38,2 Prozent (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, BMF)
Entscheidend ist allerdings die Berechnung der Quote: Zwischen den einzelnen Ergebnissen für die Abgabenquote Deutschlands liegen, je nachdem, ob sie vom BMF, dem Bundesamt für Statistik oder der OECD kommen, bis zu zweit Prozent Unterschied.
Fast überall auf der Welt gibt es direkte und indirekte Steuern. Direkte Steuern zahlt der sogenannte Steuerschuldner direkt an die jeweilige Institution, der er die Steuern schuldet. Zu den direkten Steuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, die Abgeltungssteuer und die Kfz-Steuer.
Die indirekten Steuern zahlt nicht der, der sie schuldet, sie werden statt dessen übertragen. Zu den indirekten Steuern gehören beispielsweise die Tabaksteuer, die Branntwein- oder die Biersteuer. Statt des Unternehmens, das das Bier produziert, zahlt derjenige die Steuer, der das Bier kauft. Die indirekte Steuer wird also auf den Preis des Produktes aufgeschlagen und somit auf den Kunden abgewälzt.
Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen eines Staates - und zwar weltweit. Nur die Höhe der Steuern, die natürliche Personen auf ihr Einkommen zahlen müssen, ist von Land zu verschieden.
Die Abgeltungssteuer ist relativ neu und wird auf Kapitalerträge - also Einkünfte aus Zinsen und Dividenden - erhoben. Sie gilt deshalb als eine Form der Einkommenssteuer. Seit dem Jahr 2009 müssen Kapitalerträge immer mit 25 Prozent besteuert werden. Allerdings gibt es eine Freigrenze, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt bei Alleinstehenden bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1602 Euro. Das heißt, dass ein Ehepaar, das mehr als 1602 Euro an Kapitalvermögen hat, für den darüber hinausgehenden Betrag 25 Prozent Steuern zahlen muss. Singles, die beispielsweise 1000 Euro an Zinsen und Dividenden im Monat bekommen, versteuern also 199 Euro zu 25 Prozent.
Trotz Gehaltserhöhung bleibt am Ende weniger vom Lohn übrig? Das geht ganz ohne Geld verprassen: Die kalte Progression kann dafür sorgen, dass der Reallohn sinkt. Wenn die Gehaltserhöhung bloß zum Inflationsausgleich führt - wer bei einer Inflationsrate von zwei Prozent also nur zwei Prozent mehr Lohn bekommt - und der Einkommenssteuersatz nicht angepasst wird, sinkt das Realeinkommen.
Wie hoch ist der zu zahlende Betrag für Privatleute?
Der Beitrag für Haushalte liegt seit April 2015 bei 17,50 Euro.
Was gilt für Unternehmen, Selbstständige und Institutionen?
Im nicht-privaten Bereich muss der Rundfunkbeitrag für jede Betriebsstätte gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Für jedes Kraftfahrzeug muss zusätzlich ein reduzierter Beitrag in Höhe von 5,83 gezahlt werden, wobei jeweils ein Kfz pro beitragspflichtige Betriebsstätte beitragsfrei ist. Im Hotel- und Beherbergungsbetrieb muss außerdem für jedes Zimmer und jede Ferienwohnung ebenfalls der reduzierte Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro gezahlt werden.
Wie hoch sind die Einnahmen?
2012 - dem letzten Jahr vor der Reform des Modells - beliefen sich die Beitragszahlungen auf etwa 7,5 Milliarden Euro. Seitdem sind die Einnahmen gewachsen. 2014 waren es 8,3 Milliarden Euro. Das liegt daran, dass nach einem Datenabgleich diejenigen Beitragspflichtigen automatisch angemeldet wurden, die noch nicht gezahlt hatten.
Ist der Rundfunkbeitrag zu hoch?
Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Länderparlamenten per Gesetz festgelegt. Die KEF stellte im Februar eine weitere Senkung für 2017 in Aussicht. Angesichts der erwarteten 526 Millionen Euro Mehreinnahmen für die nächste Beitragsperiode solle 2017 der Rundfunkbeitrag um 29 Cent auf 17,21 Euro pro Monat gesenkt werden.