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Russische EnergieindustrieWir brauchen eine Lex Schröder

Jeder Mensch besitzt das Anrecht auf eine Karriere in der Privatwirtschaft, auch Politiker. Aber Gerhard Schröders wirtschaftliches Engagement in der russischen Energieindustrie gefährdet Deutschland. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Vinzenz Neumaier 25.04.2022 - 15:02 Uhr

Gerhard Schröder (SPD)

Foto: dpa

Altkanzler Gerhard Schröder hält an seinen Posten in der russischen Gas- und Ölindustrie fest, auch zwei Monate nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine, der von etlichen Gräueltaten begleitet wird. Er lobbyiert weiter für die Interessen der russischen Staatskonzerne Gazprom und Rosneft. Er sei halt nicht der Typ für Entschuldigungen, erklärte Schröder in der New York Times lapidar: „I don’t do mea culpa”, „it’s not my thing.” Selbstkritik oder gar die Ankündigung eines Richtungswechsels? Fehlanzeige.

Politiker wechseln nach dem Ende ihrer öffentlichen Karriere zwar öfter in die Privatwirtschaft. Schröders Genosse Sigmar Gabriel verdingt sich beispielsweise im Aufsichtsrat der Deutschen Bank und der ehemalige Ministerpräsident Hessens, Roland Koch, (CDU) arbeitete im Vorstand des Baukonzerns Bilfinger.

Der Fall Schröder unterscheidet sich aber gravierend. Denn: Unternehmen wie Gazprom oder Rosneft sind keine normalen Konzerne. Einer der größten Aktionäre beider Unternehmen ist der russische Staat – und damit der russische Präsident Wladimir Putin. Schröder ackert damit nicht nur für den Gewinn russischer Firmen, sondern unterstützt zumindest indirekt die eiskalten geopolitischen Interessen eines ausländischen Despoten.

Das Verhalten des SPD-Politikers Schröder muss deshalb in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig bleiben. Es braucht eine Gesetzesnovelle, eine Lex Schröder. Bevor Vorstände eines Unternehmens in den Aufsichtsrat wechseln, müssen sie eine Karenzzeit einhalten. Auch ehemalige Mitglieder der Bundesregierung durchlaufen vor dem Wechsel in die Privatwirtschaft eine Cool-Down-Phase. Für einen Wechsel in Positionen ausländischer Staatsunternehmen sollte ein komplettes gesetzliches Verbot gelten – nicht nur für einen ehemalige Regierungschef wie Schröder; sondern für alle deutschen Spitzenpolitiker. Auf den Anstand Einzelner kann sich die deutsche Bevölkerung nicht immer verlassen.

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