Sachsen-Anhalt AfD-Schreiben: Eigene Daten vom Verfassungsschutz abfragen und teilen

Seit Mitte Januar beobachtet der Landesverfassungsschutz die AfD in Sachsen-Anhalt. Nun will sich die Partei wehren und geht rechtlich dagegen vor.

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Der Vorstand habe eine Anwaltskanzlei beauftragt, das Landesamt für Verfassungsschutz abzumahnen und sich in einem Eilverfahren gegen eine mögliche Beobachtung zu wehren, hieß es. Quelle: dpa

Die AfD in Sachsen-Anhalt will auf verschiedenen Wegen versuchen, eine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz zu stoppen und mehr über das Ausmaß zu erfahren. Alle Mitglieder sollten die über sie selbst gespeicherten Daten bei der Behörde abfragen und die Erkenntnisse mit der Partei teilen, empfiehlt der Landesvorstand in einem Schreiben an die AfD-Basis, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Samstag) über das Schreiben berichtet. Parallel dazu habe der Vorstand eine Anwaltskanzlei beauftragt, das Landesamt für Verfassungsschutz abzumahnen und sich in einem Eilverfahren gegen eine mögliche Beobachtung zu wehren, hieß es.

Die AfD in Sachsen-Anhalt wird nach dpa-Informationen und mehreren Medienberichten seit Mitte Januar vom Landesverfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Das ist laut Landesrecht nur möglich, wenn der Behörde genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

Die Behörde äußert sich dazu unter Berufung auf die Rechtslage offiziell nicht, informierte aber das geheim tagende Kontrollgremium des Landtags, das den Verfassungsschutz kontrolliert. Auch die AfD ist dort mit einem Abgeordneten vertreten.

Schon länger bekannt ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den formal aufgelösten AfD-„Flügel“ als erwiesenermaßen extremistische Bestrebung einstuft, ihm weiterhin 7000 Mitglieder zurechnet und den sachsen-anhaltischen Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider namentlich als einen der führenden „Flügel“-Köpfe nennt.

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