Sächsischer Landtag Frauke Petrys Immunität soll aufgehoben werden

Wegen mutmaßlicher Falschaussage unter Eid ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden bereits seit einem Jahr gegen AfD-Chefin Frauke Petry. Nur ihr Landtagsmandat hat sie bislang vor einer Anklage geschützt.

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Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags empfiehlt dem Parlament die Aufhebung der Immunität der AfD-Fraktionschefin. Quelle: dpa

Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags empfiehlt, die von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragte Aufhebung der Immunität von AfD-Fraktionschefin Frauke Petry zuzulassen. Ein entsprechender Beschluss wurde am Donnerstag einstimmig gefasst.

Seit einem Jahr ermittelt die Justiz gegen Petry. Der Vorwurf: Verdacht auf Meineid oder fahrlässigen Falscheid. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter waren bereits vor Wochen eingestellt worden.

AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss angehört, begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.“

In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht er aber ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. „Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.“

Bei einem Widerspruch, wovon von Seiten der AfD-Fraktion auszugehen ist, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August über die Aufhebung der Immunität abstimmen.

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