Solche Buchgewinne müsste der Fiskus nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes eigentlich besteuern. Deshalb wollen Bund und Länder nun eigens gesetzlich festschreiben, dass die Verwaltung doch auf die Einnahmen verzichten darf. „Nur eine gesetzliche Regelung wird für die dringend notwendige Klarheit sorgen“, sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter (VID). Die Rettung insolventer Unternehmen, wie gerade beim Einzelhändler Butlers, würde sonst erheblich erschwert, erklärt Niering gegenüber der WirtschaftsWoche.
Bund und Länder wollen das Gesetz bis Mai durch Bundestag und Bundesrat bringen. Die Regelung soll rückwirkend gelten, so dass auch Sanierungsfälle aus der Zeit vor 2017 profitieren können. Allerdings besteht die Gefahr, dass das ganze Sanierungsgesetz noch kippt – wenn Brüssel darin eine ungerechtfertigte Beihilfe sieht.
Sie lesen eine Vorabmeldung aus der aktuellen WirtschaftsWoche. Mit dem WiWo-Digitalpass erhalten Sie die Ausgabe bereits am Donnerstagabend in der App oder als eMagazin. Alle Abo-Varianten finden Sie auf unserer Info-Seite.