Sanierungsurteil BGH kündigt Grundsatz-Urteil zu Sanierungen im Wohneigentum an

Für einige Sanierungsmaßnahmen im Wohnungseigentum ist bislang die Gemeinschaft zuständig. Künftig hingegen könnten Eigentümer allein auf den Kosten sitzen bleiben.

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Sanierungen, die ein Wohnungsbesitzer auf eigene Kosten vornimmt, dürfen nachträglich nicht der Gemeinschaft aufgebürdet werden. Quelle: dpa

Karlsruhe Wohnungseigentümer haben in Zukunft möglicherweise geringere Chancen, auf eigene Kosten vorgenommene Sanierungen nachträglich der Gemeinschaft aufzubürden. Das zeichnete sich am Freitag in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) über einen Streit aus Hamburg ab.

Der Kläger hatte sich für rund 5500 Euro neue Fenster einsetzen lassen. Er ging – wie alle Anderen in der Anlage – davon aus, dass dafür jeder selbst verantwortlich ist. Tatsächlich war die Instandsetzung der Fenster aber immer Sache der Gemeinschaft, wie sich später herausstellte.

Nun will der Mann von den übrigen Eigentümern das Geld zurück. Der Senat tendiert allerdings dazu, die Klage aus sehr grundsätzlichen Erwägungen abzuweisen und seine bisherige Linie damit zu verschärfen, wie die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann sagte. Es gehe um erhebliche finanzielle Belastungen, die eine Eigentümergemeinschaft völlig unerwartet im Nachhinein treffen könnten. Der Grundsatz, dass alle Ausgaben im Voraus zu beschließen sind, würde so unterlaufen.

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