Sanktionen vor Gericht Hartz IV ist nicht das Ende der Geschichte

Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht berät über das Für und Wider von Hartz-IV-Sanktionen. Die politische Debatte aber sollte sich nicht in diesen Details verheddern, sondern Mut zum Experimentieren beweisen.

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Das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der Grundsicherung hat sich in den vergangenen fünfzehn Jahre bewährt, aber ist es auch zukunftstauglich? Weitgehend unstrittig ist, dass die Hartz-Reformen wesentlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen haben. Ohne Hartz IV hätten wir nicht die geringste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung und einen Beschäftigungsrekord mit 45 Millionen Erwerbstätigen.

Doch das ist kein Grund sich auf den Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen. Denn die Rahmenbedingungen des Jahres 2019 sind angesichts einer Million offener Stellen und Strukturwandel durch Digitalisierung völlig andere als damals.

Ein „Zurück in die Zukunft“ klingt zwar verlockend, ist aber eine Sackgasse. Würden die Regeln vor den Hartz-Reformen wiedereingeführt, wie es den Gewerkschaften vorschwebt, dann gäbe es wieder bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld und unbefristet Arbeitslosenhilfe aus Steuermitteln. Früher gutverdienende Arbeitslose könnten dann bis zum Renteneintritt über 2.000 Euro je Monat netto erhalten, soweit sie eine Familie zu versorgen hätten. Zahlreiche empirische Studien belegen jedoch, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt, je länger das Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Zwar ließe sich die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln, so dass zum Beispiel mehr und länger Arbeitslosengeld gezahlt wird, wenn freiwillig höhere Beiträge entrichtet werden. Doch das reicht aus mehreren Gründen nicht.

Erstens erhalten Beschäftigte, die weniger als zwölf Monate in den letzten beiden Jahren in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, kein Arbeitslosengeld. 

Zweitens erhalten Arbeitslose, die wenig eingezahlt haben, kein existenzsicherndes Arbeitslosengeld. Drittens ist ein erheblicher Teil der Solo-Selbstständigen von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. In allen Fällen ist bei Arbeitslosigkeit der Gang zum Jobcenter unumgänglich, damit bei Bedürftigkeit Hartz IV gezahlt werden kann. Das gilt auch für Arbeitslose, die innerhalb eines Jahres keinen Job gefunden – sie erhalten dann im Regelfall kein Arbeitslosengeld mehr.

Wer keine ausreichenden Rücklagen gebildet hat, dem bleibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter zu stellen: Die Bedürftigkeitsprüfung, der ständige Druck, sich auf zumutbare Stellen zu bewerben, intransparente Bescheide sowie die Sanktionierung bei Meldeversäumnissen ist für viele eine Horrorvorstellung. Befürworter des Hartz IV-Systems räumen zwar kleinere Systemschwächen ein und versprechen regelmäßig Veränderungen: weniger Bürokratie, bessere Betreuung durch mehr Fallmanager, bessere finanzielle Anreize mehr zu arbeiten, Sanktionierung mit Augenmaß. Doch die Erfahrungen der vergangenen 15 Jahre zeigen, dass sich lediglich minimale Verbesserungen durchsetzen lassen.

Wer wirklich ein modernes Grundsicherungssystem für das Zeitalter der Digitalisierung schaffen will, der braucht Mut für längerfristige Experimente. Dabei geht es nicht darum, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und den Sozialstaat inklusive Sozialversicherungen abzuschaffen. Ein solches Unterfangen wäre verantwortungslos, weil funktionierende Institutionen zerschlagen würden – in der Hoffnung, dass neue Strukturen die erhofften Veränderungen bringen.

Doch es braucht Experimente mit der automatischen Auszahlung des Regelsatzes der Grundsicherung an alle Bürger ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ein solches Basisgeld könnte in Kombination mit einer Steuergutschrift für die Aufnahme von Vollzeitbeschäftigung die richtige Antwort sein. Rechtlich ist das möglich, politisch lassen immer mehr Parteien zumindest den Gedanken an eine Kindergrundsicherung (SPD) oder eine Garantiesicherung (Grüne) zu. Eine Version einer Steuergutschrift wurde auch bereits vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit durchgerechnet.

Also: Trauen wir uns bald den notwendigen Sprung ins Ungewisse?

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