




Die Informationspflichten der Bundesregierung über geplante Rüstungsexporte beschäftigen am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Richter verhandeln die Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul. Sie werfen der Bundesregierung vor, das Parlament auf ihre Anfrage im Juli 2011 hin nicht ausreichend über angebliche Waffenexporte nach Saudi-Arabien und Algerien informiert zu haben. Deutschland ist drittgrößter Rüstungsexporteur der Welt.
Anlass für die Anfrage der Grünen waren damals Medienberichte, wonach die Lieferung von 200 Panzern nach Saudi-Arabien grundsätzlich gebilligt worden war. Die Bundesregierung verwies auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Entscheidungen des Bundessicherheitsrates. Die Abgeordneten sehen ihre Rechte verletzt. Sie wollen, dass das Parlament künftig frühzeitig eingebunden wird. Derzeit informiert die Bundesregierung die Öffentlichkeit nachträglich ein Mal im Jahr über die genehmigten Rüstungsexporte des Vorjahres. Ein Urteil ist in mehreren Monaten zu erwarten.
Das Thema Rüstungsexporte sorgt derzeit auch in der Berliner Regierungskoalition für Streit. Nach Medienberichten sperrt sich Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gegen den Verkauf von „Leopard 2“-Kampfpanzern an Saudi-Arabien, ein Milliardengeschäft. Der SPD-Chef und Vizekanzler hatte in der Vergangenheit immer wieder für eine restriktive Rüstungsexportpolitik plädiert. Politiker von CDU und CSU warnen dagegen vor einem Aus für die gesamte Branche.
Über den Verkauf von mehreren Hundert Kampfpanzern an Saudi-Arabien wird seit mehr als drei Jahren spekuliert. Dem autoritär regierten Land werden massive Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Kritiker des Deals befürchten, die mit einem Räumschild ausgestatteten Panzer könnten gegen Demonstranten oder im Straßenkampf eingesetzt werden.