Schadenersatz für Fraport Streikrisiko für Gewerkschaften ist unzumutbar

Das Bundesarbeitsgericht erklärte den Streik der Flugsicherung am Frankfurter Flughafen für rechtswidrig und sprach dem Betreiber Fraport 5,2 Millionen Schadenersatz zu. Ein Arbeitsrechtler findet das unzumutbar.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Nach dem Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung am Frankfurter Flughafen muss sie dem Betreiber Fraport Schadenersatz zahlen. Quelle: dpa

Erfurt Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern hat sich das finanzielle Risiko für Gewerkschaften bei Arbeitskämpfen durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts deutlich erhöht. „Das Streikrisiko ist aus meiner Sicht in unzumutbarer Weise gestiegen“, sagte der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Höhere Streikrisiken sieht auch der Bonner Arbeitrechtler Gregor Thüsing. Er sprach jedoch von „zumutbaren Erschwernissen.“

Ende Juli hatte das Bundesarbeitsgericht einen Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) am Frankfurter Flughafen für rechtswidrig erklärt und dem Betreiber Fraport Schadenersatz zugesprochen – es geht um bis zu 5,2 Millionen Euro.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%