Schattenwirtschaft So soll das korrupte Taxigewerbe ehrlich werden

Der Ehrliche ist beim Taxifahren oft der Dumme. Ein neues Taxameter soll jetzt das höchst korrupte Taxigewerbe ehrlich machen. Die EU will es, die Branche auch – nur einer nicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Fiskaltaxameter: Ist die Taxi-Abzocke bald vorbei? Quelle: dpa, Montage

Deutschlands schwärzestes Gewerbe trifft sich am helllichten Tag in Visselhövede, einem Örtchen in der Lüneburger Heide zwischen Hamburg und Hannover. Der Parkplatz vor dem Seminarhotel steht voller Taxen, geladen hat der niedersächsische Landesverband der Taxibetreiber. Es ist eine Krisensitzung, die Branche steht am Pranger, mal wieder. „Taxi-Unternehmen betrügen systematisch“, war gerade in vielen Zeitungen zu lesen, der Boulevard sah sogar eine „Taxi-Mafia“ am Werk, es ging um Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe, bundesweit.

In diesen Großstädten ist Taxifahren am teuersten
Hannover Quelle: dpa
Dresden Quelle: dpa
Köln Quelle: dpa
Frankfurt Quelle: dpa
Hamburg Quelle: dpa
Berlin Quelle: dpa
Essen Quelle: DPA/Picture-Alliance

Michael Müller kennt diese Schlagzeilen. Seit fünf Jahren führt der gemütliche Herr mit den weißen Haaren als Präsident den Deutschen Taxiverband, nun spricht er beim Regionaltreffen in Niedersachsen zu rund 200 Taxiunternehmern. Müller will seine Branche endlich sauber machen. Statt für weniger Regulierung wirbt der Verbandspräsident im Seminarhotel von Visselhövede für mehr, er fordert bessere Kontrollen seiner Fahrer durch den Staat, eine sehr ungewöhnliche Forderung für einen Lobbyisten. Aber Müller weiß, dass es so nicht weitergehen kann. „Wir brauchen die Fiskaltaxameter. Nur so kommen wir aus der Schmuddelecke raus“, sagt er. „Wir wollen nicht länger am Pranger stehen, nur weil das Bundesfinanzministerium seine Hausaufgaben nicht macht.“

Was Müller anspricht, sorgt seit Monaten für Zwist zwischen allen Beteiligten. Es geht um die nächste Generation der Wegstreckenzähler, die sogenannten Fiskaltaxameter. Die Europäische Union schreibt ihren Einsatz ab November 2016 vor. Künftig sollen so Daten wie Fahrgastzahl, Kilometerstand und Fahrpreis erfasst, unveränderbar gespeichert und von den Behörden ausgelesen werden können. Damit bliebe kaum Spielraum für die teuren Betrügereien, die heute auf Deutschlands Straßen Alltag sind.

Das dürfen Sie bei Taxifahrten im Ausland
Ist das Taxi frei wählbar?In Deutschland gilt der „Grundsatz der Vertragsfreiheit“. Das bedeutet: Fahrgäste dürfen selbst entscheiden, ob sie sich in das erste Taxi der Schlange oder eines der folgenden setzen möchten. Im Ausland herrscht dagegen weniger Liberalität – so dürfen Passagiere in Portugal, Polen oder Italien nur dann auf ein anderes Taxi als das erste in der Schlange ausweichen, wenn sie mit Karte zahlen müssen oder ein anderer Ausnahmefall den Verzicht auf das erste Taxi begründet. Ähnlich streng sind die Vorgaben in Spanien. Neben einer besonderen Zahlungsweise legitimiert nur ein Taxi, das in schlechtem Zustand ist, das Ausweichen auf ein zweites oder drittes aus der Reihe.    Quelle: mytaxi Quelle: dpa
Wo setze ich mich hin?In Deutschland setzen sich viele Alleinreisende selbstverständlich auf den Beifahrersitz im Taxi. In Spanien, Italien, Portugal und Polen ist das allerdings nicht üblich. Eine Ausnahme besteht dann, wenn drei bis vier Personen in ein Fahrzeug einsteigen. In diesem Fall wird aus Platzgründen nach vorne ausgewichen. Quelle: dpa
Wie viel Trinkgeld ist angemessen?Hierzulande besteht beim Trinkgeld kein Muss, denn die Bediengelder sind bereits im Fahrpreis inbegriffen. Dennoch ist ein Trinkgeld von zehn Prozent des Fahrpreises höflich und daher zu empfehlen. Insbesondere dann, wenn Sie mit dem Service zufrieden waren. In Spanien und Polen besteht ein Unterschied zwischen Touristen und Einheimischen: Während von Urlaubern ein Trinkgeld in Höhe von circa zehn Prozent erwartet wird, geben Ortsansässige – ähnlich wie in Deutschland – nur dann Trinkgeld, wenn sie mit dem Service besonders zufrieden waren. In Portugal entspricht eine Pauschale von 50 Cent bis zu einem Euro der Knigge-Lehre, in Italien ist Trinkgeld unüblich. Quelle: dapd
Wie viel Gepäck ist erlaubt?Gepäckbestimmungen variieren stark von Land zu Land. Wer nicht mit ihnen vertraut ist, muss vor allem in Portugal tief in die Tasche greifen, wo nur das Handgepäck im Preis enthalten ist. Abgesehen von Kinderwagen und Rollstühlen kostet jedes weitere Gepäckstück 1,60 Euro. Extrakosten sind nur in einzelnen spanischen und italienischen Städten fällig. Ansonsten wird alles transportiert, was in den Kofferraum passt und die Sicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt oder das Taxi beschädigt. In Deutschland können sich Fahrgäste glücklich schätzen: Taxifahrer sind per Gesetz dazu verpflichtet, mindestens 50 Kilogramm Gepäck zu transportieren. Quelle: dpa
Dürfen Haustiere mitfahren?Auch diese Frage ist nicht mit einem eindeutigen „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Hierzulande ist die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich gestattet – allerdings nicht auf den Sitzflächen. Das schließt Zusatzkosten jedoch nicht aus, es sei denn, es handelt sich um Blindenhunde. Voraussetzung für die Mitnahme ist, dass die Sicherheit des Taxis und anderer Fahrgäste durch die Mitnahme nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt in Polen. In Spanien ist die Mitfahrt von Tieren auf Verhandlungsbasis möglich. In Italien sind verbeinige Begleiter grundsätzlich unerwünscht und in Portugal dürfen nur in Käfig untergebrachte Tiere mitfahren. Quelle: dpa
Ist der Verzehr von Speisen und Getränken erlaubt?In diesem Punkt herrscht internationale Einigkeit: Auch wenn es mal mehr, mal weniger geduldet wird, Essen und Trinken während der Fahrt wird nicht gern gesehen, weil es oft mit unangenehmen Gerüchen einhergeht und es leicht zu Verschmutzungen des Innenraums kommen kann. Während der Verzehr von Speisen und Getränken in Spanien gestattet ist, wenn der Fahrer zustimmt, ist er in Portugal und Italien grundsätzlich untersagt. Auch in Deutschland sollten hungrige Mitfahrer mit dem Fahrer abstimmen, was gegessen darf und was nicht. Generell gilt: Mit einem kleinen Snack fährt man sicherer als mit fettigen Speisen wie zum Beispiel Currywurst. Quelle: REUTERS
Dürfen Fahrgäste abgewiesen werden?Da deutsche Taxifahrer generell einer Beförderungspflicht unterliegen, sind sie dazu verpflichtet, jeden Passagier mitzunehmen. Eine Ausnahmesituation besteht nur dann, wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Taxis darstellt. Das kann beispielsweise bei starker Angetrunkenheit oder einer ansteckenden Krankheit der Fall sein. Was viele nicht wissen: Auch Reisende mit Kindern können abgelehnt werden, wenn entsprechende Kindersitze fehlen. In Italien sind die Grenzen noch etwas deutlicher: Hier können auch Minderjährige Passagiere abgewiesen werden. Spanische Taxifahrer können sich zudem gegen Fahrten zu gefährlichen Plätzen weigern, die bekannt für Drogenhandel oder ähnliche illegale Machenschaften sind.

Doch Müllers Forderung stemmt sich ausgerechnet der Mann entgegen, der seit Jahren gegen Steuerbetrug wettert: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Geht es nach dem Willen seiner Beamten im Bundesfinanzministerium (BMF), dürfen bisher eingesetzte Taxameter weiter betrieben werden. Zudem soll es den Taxiunternehmen nach wie vor erlaubt sein, ihre Bücher händisch zu führen. Die interne Begründung von Schäubles Beamten: Sonst seien die neu anfallenden Bürokratiekosten zu hoch.

Gerade erst ließ Schäuble eine große Chance verstreichen, in der Taxibranche aufzuräumen. Noch vor der Sommerpause beschloss das Kabinett das sogenannte „Ladenkassengesetz“, verfasst vom BMF. Elektronische Registrierkassen etwa in Biergärten oder Restaurants müssen demnach künftig über eine „Sicherheitseinrichtung“ verfügen, die Umsätze unverfälschbar erfasst. Betriebsprüfer der Finanzämter sollen zudem unangemeldet kontrollieren können. Wer gegen das neue Gesetz verstößt, muss den Plänen zufolge bis zu 25.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Bund hofft auf Milliarden Euro an Steuereinnahmen, die bislang hinterzogen wurden.

Maximal 30 Prozent versteuert

Es wäre leicht gewesen, auch Taxen in diese Regelung mit einzubeziehen. Doch Taxameter gelten den Beamten nicht als Kasse – und fallen somit aus dem Gesetz. Überhaupt gibt es in der Bundesrepublik, anders als etwa in Österreich, keine Vorschrift, eine Registrierkasse zu führen. Dies hält das Bundesfinanzministerium für unzumutbar: „Eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen“, schrieben Schäubles Beamte am 17. Mai 2016 an einen Taxiunternehmer, sei „nicht erforderlich, wenn Waren von einem geringen Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden“.

Taxibranche vs. myTaxi – die Fakten

Sie beziehen sich in dem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1966. Damals dachte wohl keiner der Richter daran, dass es eines Tages Menschen geben würde, die ihre Taxen per App buchen und mit Kreditkarte zahlen – geschweige denn, dass ein „intelligentes“ Taxameter all dies speichern und den Behörden automatisch zugänglich machen kann. Taxifahren ist also längst im 21. Jahrhundert angekommen, die Regulierung steckt im 20. Jahrhundert fest.

Wie leicht sich dies ändern ließe, ist auf dem Taxikrisentreffen in Visselhövede zu bestaunen. Dort präsentiert Unternehmensberater Dirk Tangemann dem Publikum seinen cabman BCT. Das Wundergerät in der Größe eines Smartphones kommt aus den Niederlanden und Belgien, wo Fiskaltaxameter seit Jahren vorgeschrieben sind. Dort müsse jede Bewegung des Taxis abgebildet werden, sagt Tangemann. Deshalb könne der cabman auch Pausen managen, als Telefon genutzt werden, außerdem sei in den Drucker ein Magnetkartenleser für das bargeldlose Bezahlen integriert. Alle Daten würden gespeichert und seien jederzeit verfügbar – bei Bedarf auch für das Finanzamt. „Wir haben den deutschen Markt analysiert und uns entschlossen, nun anzubieten“, so Tangemann.

Die Zeiten, als Taxifahrer ihre Fahrgäste behandeln konnten wie lästigen Ballast, sind vorbei. Dank Apps wie MyTaxi herrscht eine neue Kultur des gegenseitigen Respekts im Auto. Allerdings aus purem Egoismus.
von Marcus Werner

Er hätte kaum einen besseren Zeitpunkt wählen können. Über 20 000 Taxiunternehmen gibt es derzeit in der Bundesrepublik. Und der Großteil von ihnen, so stellen es Gutachter immer wieder fest, nimmt es mit der Steuerehrlichkeit nicht sehr genau. Gerade enthüllte eine Studie im Auftrag des Berliner Senats: Vier von fünf Taxibetrieben in der Hauptstadt hinterziehen Steuern. Über 50 Millionen Euro, schätzen die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, entgehen dem klammen Bundesland dadurch pro Jahr – genug, um alle Schlaglöcher der Hauptstadt zu stopfen. In anderen Kommunen der Republik sieht es nicht besser aus: 46 Prozent Betrugsquote in Stuttgart, 40 in Frankfurt, 38 in München, 27 in Düsseldorf. Auf über eine Milliarde Euro bezifferte der niedersächsische Landtag den bundesweiten Steuerschaden schon 2001. Inzwischen dürfte dieser weit höher liegen.

Wie leicht die Trickserei funktioniert, erläutert ein Taxifahrer während einer längeren Stadtrundfahrt durch eine deutsche Metropole. Der Mann ist etwa 40 Jahre alt und seit mehreren Jahren als Fahrer angestellt. Er will zwar unerkannt bleiben, aber reden. Schließlich litten alle ehrlichen Kollegen unter den Schwarzfahrern. „Entweder arbeitet man nur mit Schichtzetteln. Da kann man am Ende des Tages reinschreiben, was man will“, erzählt der Mann. „Oder der Betrieb hat ein elektronisches System wie wir. Da wird die Fahrt danach einfach im System storniert.“ Maximal 30 Prozent der Einnahmen würden überhaupt bei der Steuer angegeben, vermutet der Fahrer. „Für mich sind das hier fast griechische Verhältnisse, dort macht ja auch keiner das Taxameter an.“ Sein düsteres Fazit: „Wer ehrlich ist, kann mit Schwarzfahrern kaum mithalten.“

Antiquierte Regulierung

Entsprechend geschönt sind viele Umsatzzahlen. So sollen, ergab die Berliner Studie, professionelle Taxen in der Hauptstadt nur einen Überschuss von 5400 Euro im Jahr erwirtschaftet haben, nicht einmal die Hälfte der deutschen Armutsgrenze. Würde das stimmen, wären die meisten Taxiunternehmer rollende Sozialfälle.

Auch in ländlichen Regionen blüht die Trickserei, etwa in einer niedersächsischen Stadt, wo staunende Finanzbeamte unter 50 Taxibetrieben gerade mal einen fanden, der mit seinem angemeldeten Gewinn die Gewerbesteuer-Freigrenze von 24.500 Euro übertraf. Die restlichen 49 Unternehmen nahmen angeblich weniger ein. „Dennoch wurden in einer Zeitungsannonce 100.000 Euro für zwei Taxikonzessionen geboten“, sagt Edo Diekmann von der zuständigen Oberfinanzdirektion Oldenburg. „So schlecht wie vorgegaukelt kann die Ertragslage offenbar nicht sein.“

Aber auch angestellte Taxifahrer können tricksen. Beispiel: Ein Taxiunternehmer stellt den Fahrer offiziell für vier Stunden am Tag an und zahlt ihm dafür etwa 1000 Euro brutto im Monat. Nur dieser Betrag gilt dann für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben. Tatsächlich sitzt der Fahrer wesentlich länger hinter dem Steuer – und bekommt Tausende Euro schwarz vom Arbeitgeber. So sparen am Ende beide Seiten. Verlierer sind die Sozialkassen, die in krassen Fällen den offiziell verarmten Kutschern mit Gehalts- und Rentenaufstockungen aushelfen müssen.

Taxibetriebe-mit-geschönten-Geschäftszahlen

Ein Skandal. Doch es fehlt oft schlicht an Personal für wirksame Kontrollen. In Berlin etwa muss ein einzelner Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 800 Taxen überwachen.

Mit dem flächendeckenden Einsatz von Fiskaltaxametern würden sich die Kräfteverhältnisse zwischen Prüfern und Taxiunternehmern schlagartig verändern. Finanzprüfer Diekmann aus Oldenburg hält damit eine vollständige Betriebsprüfung innerhalb von drei Tagen für möglich. Momentan dauert so etwas mindestens zwei Wochen. Der größte Vorteil der Fiskaltaxameter aber wäre die Nachprüfung. Mit validen Daten könnten die Finanzämter die ärgsten Betrüger der vergangenen Jahre nachträglich entlarven: Wer mit Fiskaltaxameter-Daten etwa auf einen sechsstelligen Jahresumsatz kommt, vorher aber immer nur wenige Tausend Euro bei der Steuer angegeben hat, ist kaum noch glaubwürdig. Das Finanzamt könnte die Firma nachträglich „schätzen“ – und entgangene Steuern nachfordern.

In den Bundesländern gibt es daher wenig Verständnis für die Zurückhaltung der Bundesregierung bei dem Thema. Wenn das Bundesfinanzministerium die Nutzung technischer Möglichkeiten für nachprüfbare Umsatzerfassung nicht für geboten halte, „fällt es hinter die eigenen Bemühungen der Taxizentralen weit zurück“, sagt etwa Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). „Wer bei Steuerbetrug zulasten der Allgemeinheit die Augen zudrückt, stellt jeden ehrlichen Unternehmer als Deppen hin.“

Aber Länder und Kommunen könnten selbst eingreifen. Wie das geht, zeigt das Beispiel Hamburg. Dort sind Fiskaltaxameter seit einigen Jahren im Umlauf. 2004 förderte ein Gutachten mafiöse Strukturen in der Hansestadt zutage. Mehr als jeder zweite Taxibetrieb missachtete gesetzliche Arbeitszeiten, meldete Mitarbeiter nicht an oder hinterzog Steuern. Der Senat reagierte und bezuschusste den Einbau eines Fiskaltaxameters. Zwei Drittel der Taxiunternehmer machten mit, die Behörden konzentrierten sich in der Folge bei den Kontrollen auf den Rest. Heute fahren in Hamburg fast 900 Taxen weniger als damals, die Flotte ist so klein wie zuletzt 1966. Und weil nun nichts mehr verschwiegen werden kann, ereignete sich über Nacht ein kleines Wirtschaftswunder: Der Umsatz der verbliebenen Firmen stieg um 50 Prozent.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%