„Schmähgedicht“ Böhmermann scheitert vor Gericht mit Unterlassungsklage gegen Merkel

Ein Gericht hat sich mit den Äußerungen der Kanzlerin zum „Schmähgedicht“ des Satirikers beschäftigt. Dessen Forderung wird jedoch abgewiesen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Satiriker unterlag vor Gericht mit seiner Klage. Quelle: dpa

Berlin Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu kritisieren.

Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben. Das Kanzleramt hatte aber schon vor der Verhandlung angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Merkel noch Böhmermann waren im Gericht, sie ließen sich durch Anwälte vertreten.

Ende März 2016 hatte Böhmermann sein „Schmähgedicht“ in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Mit den grobschlächtigen Beschimpfungen wollte er den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen. Er löste damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei aus.

Die Kanzlerin nannte die Verse nach Angaben des Regierungssprechers zunächst „bewusst verletzend“. Später stufte sie dies selbst als „Fehler“ ein, weil der Eindruck entstanden sei, dass ihre „persönliche Bewertung zu irgendetwas“ eine Rolle spiele.

Böhmermann reichte das nicht. Seine Klage richtete sich explizit gegen das Kanzleramt und Merkels damalige erste Kritik. Er wollte der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen, wie ein Gerichtssprecher erläutert hatte.

Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor Prozessbeginn erklärt, die Merkel-Äußerungen seien eine „nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung“. Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung „aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt“. Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt. Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt.

Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen.

Womöglich markiert die Entscheidung des Gerichts noch nicht das Ende des Streits. Böhmermann hatte bereits vor der Verhandlung erklärt, einen zweiten Unterlassungsantrag zu stellen, wenn der Hauptantrag abgewiesen werden sollte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%