Scholz lenkt ein Grundsteuer-Entscheidung verschoben – Öffnungsklausel möglich

Nach Ostern will Olaf Scholz zunächst verfassungsrechtliche Fragen zu Forderungen aus Bayern nach einer Öffnungsklausel klären lassen, dann soll im Kabinett diskutiert werden. Quelle: dpa

Die Grundsteuerreform soll nun doch erst später im Kabinett verabschiedet werden. Olaf Scholz plant nun mit Mai. Außerdem scheint er nun doch offen bezüglich einer Öffnungsklausel, wie die Union sie wünscht.

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Angesichts anhaltender Kritik verzögert sich der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Neuregelung der Grundsteuer. Nachdem die Vorlage eigentlich im April im Kabinett verabschiedet werden sollte, rechnet Scholz nun damit erst im kommenden Monat. „Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kabinettsentwurf im Mai beschließen werden“, sagte der SPD-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ vom Samstag.

Nach Ostern sollten zunächst verfassungsrechtliche Fragen zu Forderungen aus Bayern nach einer Öffnungsklausel geklärt werden, die den Bundesländern Abweichmöglichkeiten erlaubt. „Bevor wir diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht, müssen wir verfassungsrechtliche Fragen klären – das machen wir nach Ostern“, sagte der Vizekanzler. „Denn es macht keinen Sinn, etwas zu wollen, was man von Verfassung wegen gar nicht darf.“ Die Kritik aus Bayern nehme er gelassen. „Wenn man das Einvernehmen braucht von 16 Ländern, dem Bundestag und drei Koalitionsparteien, dann muss man damit rechnen, dass mancher Einwände erhebt und neue Einfälle hat“, sagte Scholz. Am Ende werde die Reform gelingen.

Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf bereits am 30. April verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungswerte eine Reform der Grundsteuer gefordert und dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen. Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, dass seine Pläne zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten führten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache. Scholz betont hingegen, dass das Steueraufkommen insgesamt gleich bleiben soll. Für einzelne Steuerzahler dürfte es aber Veränderungen geben, weil die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugelegt haben, vor allem in begehrten Innenstadtlagen.

Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

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