
Die Polizei in Düsseldorf jagt Eltern, die mit ihren Kindern kurz vor dem offiziellem Schulferienbeginn in den Urlaub fliegen. Eltern, die inflagranti auf dem Airport erwischt werden, müssen bis zu 1000 Euro Strafe berappen. Nur wofür? An den letzten Tagen im Schuljahr wird in den Schulen ohnehin nur noch die Zeit totgeschlagen, weil die Noten längst feststehen. Handeln Eltern nicht eher in wirtschaftlicher Notwehr?
Ein Familienurlaub ist immer kostspieliger, als eine Reise für ein kinderloses Paar. Und in den Schulferien sind Flüge und Hotels extra teuer. Die "Dinks" - Double income, no kids" - können außerhalb der Schulferien verreisen, wenn nicht nur die Urlaubsangebote günstiger sind, sondern die Hotels und Strände auch weniger überbevölkert sind. Ist das Schule Schwänzen für den günstigeren Urlaub hier nicht eher eine verzeihliche kleine Sünde, die von der Polizei in Nordrhein-Westfalen richtiggehend kriminalisiert wird?
Das sagt das Arbeitsrecht zum Thema Urlaubsanspruch
Wer sechs Tage pro Woche arbeitet, hat einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen pro Jahr, bei einer Fünftagewoche stehen Arbeitnehmern 20 Tage zu und bei einer Viertagewoche 16 Urlaubstage.
Tarif- oder Arbeitsverträge können deutlich längeren Urlaub vorsehen - 30 Tage Jahresurlaub sind in vielen Berufen und Branchen üblich. Die Zahl der Urlaubstage hängt allerdings noch von weiteren Faktoren ab. Verschiedene Personengruppen bekommen mehr bzw. weniger, als andere.
Auch wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt das gesamte Jahr ausgefallen ist, hat er Anspruch auf seinen Jahresurlaub. Diesen kann der Mitarbeiter in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen.
Bei Jugendlichen ist der Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt: Wer unter 16 ist, bekommt bei einer Fünftagewoche 25 Urlaubstage. Azubis unter 17 Jahren erhalten 23 Urlaubstage, bei unter 18-Jährigen sind es 21 Urlaubstage.
In der Probezeit hat man pro vollem Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wer also einen Anspruch auf 20 Tage Jahresurlaub hat und nach drei Monaten Probezeit Urlaub nehmen möchte, bekommt fünf Tage frei.
Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung, die fünf Tage pro Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf fünf Extraurlaubstage.
Neue Mitarbeiter erwerben ihren vollen Urlaubsanspruch nach sechs Monaten. Wer im Januar anfängt, kann also im Februar noch keine drei Wochen Urlaub nehmen.
Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich aufs jeweilige Kalenderjahr beschränkt. Mitarbeiter müssen daher alle ihre Urlaubstage bis zum 31. Dezember nehmen, sonst verfällt der Anspruch. Wer seinen Urlaub wegen Krankheit, einer Urlaubssperre oder anderen betrieblichen Gründen nicht komplett verbrauchen konnte, kann den Resturlaub jedoch auf das Folgejahr übertragen. Der Resturlaub muss dann in der Regel aber bis zum 31. März genommen werden – es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf eine Übertragung über den März hinaus.
Grundsätzlich regelt das Bundesurlaubsgesetz den Urlaubsanspruch. Ein Recht auf bezahlten Urlaub haben alle, die arbeiten gehen: Vollzeitkräfte genauso wie Teilzeitkräfte, befristete oder geringfügig Beschäftigte genauso wie Lehrlinge, Referendare und Volontäre.
Auf der anderen Seite schreitet schließlich auch keine Ordnungsbehörde ein und verlangt saftige Strafen, wenn an Schulen andauernd der Unterricht ausfällt. So rechnete eine Düsseldorfer Mutter Ende Mai dem Gerresheimer Gymnasium vor, dass ihre Tochter in sechs Monaten - September 2015 bis September 2016 - allein 110 Stunden Unterrichtsausfall hatte. Im Kern geht es doch um dasselbe: Kinder kommen nicht in den Genuss des Schulunterrichts. Und diese vielen Stunden fallen keineswegs kurz vor Ferienbeginn in einer Saure-Gurken-Zeit aus, sondern mittendrin, wenn´s zählt.
Wenn Lehrer Burnout haben, Lehrerinnen schwanger werden oder was auch immer die Gründe für Unterrichtsausfall sind, ist das auf alle Fälle von den Eltern immer zu akzeptieren. Wie wär es, wenn Eltern Schadenersatzzahlungen für Nachhilfestunden verlangen könnten? Oder Betreuungsgeld für Kinder, die vorzeitig nach Hause geschickt werden? Am besten sollten die Airport-Eltern diese Kosten mit denen gegen sie verhängten Strafen aufrechnen. Die meisten würden vermutlich noch etwas rausbekommen.