Schutz von Kulturgütern Bundestag beschließt umstrittenes Kulturschutzgesetz

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland mit klarer Mehrheit verabschiedet. Union und SPD stimmten am Donnerstag im Plenum dafür, die Opposition enthielt sich.

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Nach dem Gesetz muss künftig auch für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Quelle: dpa

Trotz massiven Widerstands von Händlern und Kunstsammlern hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern mit klarer Mehrheit beschlossen. Nach letzten Änderungen im Ausschuss stimmten Union und SPD am Donnerstag im Plenum dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zu. Die Opposition enthielt sich.

Das Gesetz soll die Abwanderung von national wertvollem Kulturgut aus Deutschland verhindern. Der Kunsthandel, aber auch viele private Sammler hatten hartnäckig Front dagegen gemacht. Sie fühlen sich in ihren Eigentumsrechten beschränkt.

Nach dem Gesetz muss künftig auch für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind.

Bei der abschließenden Lesung hatte Grütters ihre Vorschläge zuvor nochmals verteidigt. Die Regelung stelle sowohl Museen als auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber in vielen Punkten deutlich besser als bisher. „Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkennt Deutschland - wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung - endlich internationale Unesco- und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten“, sagte Grütters.

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