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Schutz vor Online-Konkurrenten Bundesregierung beschließt Apotheken-Reform

Die Apotheken vor Ort geraten durch den Onlinehandel unter Druck. Ein Gesetz soll die stationären Apotheken vor der Konkurrenz schützen.

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Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Reform. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will Apotheken vor Ort besser vor der Konkurrenz im Internet schützen und insgesamt stärken. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz und eine Verordnung auf den Weg gebracht. Die Apotheker begrüßen das, obwohl sie sich mehr gewünscht hätten. Kritik kommt von der Linken.

Die rund 20.000 Apotheken in Deutschland sollen für Nacht- und Notdienste künftig mehr Geld bekommen. Das sieht die Reform von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Außerdem dürfen Online-Apotheken aus dem Ausland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten, sondern müssen sich ebenfalls an feste Preise halten.

„Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten“, sagte Spahn am Mittwoch. Die Neuregelungen sehen vor, dass Apotheken künftig auch Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen. Das soll aber zuerst in regionalen Modellprojekten ausprobiert werden. Außerdem sollen chronisch Kranke sich in Zukunft mit einem Rezept bis zu drei Mal ihr Arzneimittel in der Apotheke abholen können.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Reform. Darin würden Vorschläge der Apothekerschaft aufgegriffen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen könnten, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Kritik kommt von der Linken. Spahns Apothekengesetz sei eine „Mogelpackung“ und „Flickschusterei“, sagte die für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Sylvia Gabelmann. Zwar dürften Online-Apotheken künftig keine Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente mehr anbieten. Im Koalitionsvertrag sei aber eigentlich vereinbart worden, dass online überhaupt keine solchen Arzneimittel mehr bestellt werden dürften. Das komme nun endgültig nicht, kritisierte Gabelmann.

In ihren Koalitionsvertrag hatten Union und SPD geschrieben: „Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“. Dass es zu dem Verbot nicht kommt, wird auch vom Apothekerverband kritisiert. „Wir haben lernen müssen, dass es für eine Generation, zu der auch unser Bundesgesundheitsminister gehört, schlicht nicht mehr vorstellbar ist, den Online-Handel zu verbieten“, sagte Verbandschef Schmidt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

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