Deutschland verschärft die Gangart gegen Steuerhinterzieher, die ihr Vermögen im Ausland verstecken. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das die Kapitalflucht in sogenannte Steueroasen unattraktiver machen soll. Die Opposition hält die Maßnahmen allerdings für nicht ausreichend. Tatsächlich geht es gar nicht um die wirklich wichtigen Steuerparadiese. Die EU-Staaten Malta und Zypern stehen nicht darauf, ebenso nicht die Türkei. Auch die Schweiz, Luxemburg oder Irland, die mit konkurrenzlos günstigen Steuerkonditionen um Holdings, Fonds und Digitalkonzerne buhlen und in den Augen vieler Kritiker als Steueroasen gelten, bleiben unangetastet.
Grundlage für das Steueroasenbekämpfungsgesetz ist eine „Schwarze Liste“ der EU, wo „nicht kooperative Länder und Gebiete“ aufgeführt werden, die aus Brüsseler Sicht Steuerhinterziehung oder unfairen Steuerwettbewerb erleichtern. Dort stehen zwölf Staaten wie etwa Panama, Fidschi und die Seychellen. Diese Liste ist allerdings umstritten – vor allem, weil sie eben keine Steueroasen innerhalb der EU enthält. Damit sind auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) weitgehend die Hände gebunden, der sich gern als oberster Kämpfer für eine gerechte Steuerwelt präsentiert. Gleichwohl sekundiert der Koalitionspartner, wenn auch etwas zurückhaltend: Durch die Maßnahmen wolle man die „Wohlfühlorte für Steuerflüchtlinge“ trockenlegen, so der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler. Dagegen beklagt der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand, die aufgeführten Gebiete seien für weniger als zwei Prozent der weltweiten Steuereinbußen verantwortlich.
Noch strenger geht der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt mit dem Gesetz ins Gericht, für den die Schwarze Liste „mehr Lücke als Liste“ ist. In der jetzigen Form werde das Gesetz aber so gut wie gar nichts ändern. Tatsächlich gelten die vorgesehenen Abwehrmaßnahmen nur für ein paar Länder. Erst im Oktober letzten Jahres, kritisiert Schmidt, habe die EU die Kaiman-Inseln wieder von der Liste genommen. Damit gehe die Steuerhinterziehung munter weiter – auf Kosten der Ehrlichen und auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Dem Gesetz zufolge können Unternehmen Betriebs- und Werbungskosten bei grenzüberschreitenden Geschäften mit den gelisteten Ländern nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die jeweiligen Staaten an internationale Steuerstandards halten. Zudem werden Regelungen zur Quellensteuer verschärft, die bei Kapitalerträgen im Ausland anfällt. Betroffen dürften von den Strafmaßnahmen gegen die meist sonnigen und idyllischen Länder vor allem Reiseveranstalter sein, die dann die Aufwendungen hierzulande nicht mehr absetzen können. Das (Urlaubs-)Paradies wird also teurer.
Mit Material von dpa
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