Seit der Bundestagswahl Geschäftsführende Bundesregierung genehmigte Rüstungsexporte in Milliardenhöhe

Seit der Bundestagswahl hat die geschäftsführende Bundesregierung Rüstungsexporte in Milliardenhöhe genehmigt. Unter den Empfängerstaaten sind Ägypten, Algerien und Pakistan.

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Die geschäftsführende Bundesregierung hat seit September 2017 Exporte in Höhe von rund zwei Milliarden Euro genehmigt. Quelle: dpa

Berlin Die geschäftsführende Bundesregierung hat seit der Bundestagswahl Rüstungsexporte für rund zwei Milliarden Euro genehmigt. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünenfraktion hervor, über die „Der Spiegel“ berichtet und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahl bezieht sich auf die vorläufigen Einzelgenehmigungen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar.

Top-Empfänger deutscher Rüstungsgüter war Ägypten, das Lieferungen im Wert von etwa 285 Millionen Euro erhielt. Das Land steht unter anderem wegen der Verletzung von Menschenrechten bei der Bekämpfung eines Ablegers der Terrormiliz Islamischer Staat auf dem Sinai in der Kritik. Zudem beteiligt es sich an der von Saudi-Arabien seit 2015 geführten Militärallianz sunnitisch geprägter Staaten im Jemen-Krieg, die gegen die schiitischen Huthi-Rebellen im Jemen kämpfen.

Auf Platz zwei liegt Algerien (261 Millionen Euro), ein arabischer Staat, der wegen mangelnder Achtung der Menschenrechte kritisiert wird. Die USA nehmen mit fast 167 Millionen Euro Platz drei ein. Ebenfalls genehmigt wurden Exporte von Rüstungsgütern nach Katar (67,5 Millionen Euro) und Pakistan (66 Millionen Euro).

Nicht ersichtlich ist, um welche Rüstungsexporte es sich dabei konkret handelt. Zu Rüstungsgütern zählen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums neben Waffen auch Tarnlackierungen, Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten oder Ausrüstung für Friedensmissionen der Vereinten Nationen in Spannungsgebieten, wie etwa Pakistan, Libanon oder Afghanistan.

Das Ministerium verwies darauf, dass die Exportentscheidungen der Bundesregierung sich unter anderem an den Richtlinien aus dem Jahr 2000 ausrichte, und bei den Entscheidungen der Beachtung der Menschenrechte „ein besonderes Gewicht beigemessen“ werde.

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