Selbstmord des Terrorverdächtigen Beispielloses Versagen des Rechtsstaats

Dass der terrorverdächtige Syrer Dschaber al-Bakr sich in seiner Zelle erhängen konnte, ist der tragische Höhepunkt einer beispiellosen Pannenserie. Die Bürger verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ein Kommentar.

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Der unter Terrorverdacht festgenommene Dschaber al-Bakr war hier am Mittwoch in seiner Zelle erhängt aufgefunden worden. Quelle: dpa

Eine Razzia der Polizei, bei der hochexplosiver Sprengstoff gefunden wird und der Terrorverdächtige entwischt. Anschließend wird er von drei Landsleuten erkannt und mit einem Verlängerungskabel gefesselt der Polizei übergeben. Und kaum im Gewahrsam, ist der als suizidgefährdet bekannte Syrer nach wenigen Stunden tot. Klingt wie das Drehbuch für einen ziemlich konstruierten „Tatort“. Doch leider handelt es sich hier nicht um einen Fernsehkrimi, sondern um die bittere Realität. Wenn es den für die Sicherheit im Land Verantwortlichen gelungen sein sollte, nach den Anschlägen von Würzburg und Ansbach ein wenig verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen – es ist nun mit einem Schlag zerstört.

Man kann sich nur an den Kopf fassen. „Schon wieder Sachsen“, ist der erste Reflex. Eine beispiellose Pannenserie und verschwundene Akten bei der Fahndung nach dem rechtsextremen NSU-Trio, Polizisten, die tatenlos zusehen, wie die Spitzen des Staates zur Einheitsfeier beleidigt und ausgepfiffen werden, der entwischte Terrorverdächtige und sein Selbstmord in der Zelle: Es gibt Innen- und Justizminister, die schon für weniger die politische Verantwortung übernommen haben und zurückgetreten sind. Doch Polizei und Justiz in Dresden sind sich keiner Schuld bewusst.

Dass der verdächtige Syrer trotz Warnschuss entwischen  konnte, lag natürlich nur an der schweren Schutzausrüstung, die das Sonderkommando an der Verfolgung hinderte. Wäre es ein „Tatort“, würde der Zuschauer wegen des unglaubwürdigen Plots wohl entnervt ausschalten.

Die Pannenserie ist umso tragischer, weil den Behörden mit dem Tod von Dschaber al-Bakr nun Einblicke aus erster Hand ins dunkle Innenleben des „Islamischen Staates“ verwehrt bleiben. Wenn die Fahnder Glück haben, werden sie auf dem Handy noch Spuren zu Auftraggebern oder Kontaktmännern finden.

Aber al-Bakr kann nicht mehr davon erzählen, wie die radikale Terrormiliz arbeitet, wie junge Männer radikalisiert werden, ob sie ferngesteuert sind und ob womöglich in der Nachbarschaft noch weitere potenzielle Einzeltäter oder Terrorzellen wohnen. Und ob womöglich Verbindungen zu den Anschlägen von Paris, Brüssel oder Nizza bestehen.

Aber nicht nur die sächsischen Behörden müssen sich nun bohrende Fragen gefallen lassen, sondern auch der Bundesinnenminister. Thomas de Maizière (CDU) warnt zwar stets, dass Deutschland im Fadenkreuz islamistischer Terroristen steht. Gleichzeitig betont er aber immer wieder, dass alle nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge inzwischen registriert seien, man also wisse, wer sich im Land aufhalte. Sollten sich aber Aussagen bestätigen, dass der anerkannte Asylbewerber tatsächlich zwischenzeitlich in die Türkei oder gar nach Syrien gereist ist, dann stellt sich die Frage, ob die Behörden das Flüchtlingsmanagement im Griff haben.

De Maizière hat auf entsprechende Fragen nur die Antwort, dass al-Bakr sich eigentlich für einen solchen „Urlaub“ bei den Behörden hätte abmelden müssen. Hätte, sollte, müsste  – wo die Bürger klare Antworten verlangen, verliert sich die Politik in Konjunktiven.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat hat durch den Selbstmord al-Bakrs weiter gelitten. Wer hier nicht entschieden und konsequent reagiert, darf sich nicht wundern, wenn die Bürger lieber den einfachen Antworten und Sicherheitsversprechen der AfD glauben.

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