Selbstständige Aufstocker Begrenzung der steuerfinanzierten Selbstständigkeit schließt Gerechtigkeitslücke

Auch Selbstständige bekommen Geld vom Jobcenter, wenn sie ein zu geringes Einkommen erwirtschaften. Rund 127.000 selbstständige Aufstocker gibt es in Deutschland. Dr. Martin Pätzold, Mitglied des Deutschen Bundestages, fordert eine Beschränkung auf fünf Jahre.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Dr. Martin Pätzold (30) ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Quelle: Presse

Wer als abhängig Beschäftigter mit seiner Arbeit ein zu geringes Einkommen erzielt, um davon leben zu können, dem stehen zusätzliche finanzielle Leistungen vom Jobcenter zu. Die Zahl dieser „Aufstocker“ ist besonders in den Jahren 2007 bis 2010 stark angestiegen und belief sich im Juni 2014 deutschlandweit auf ca. 1,3 Millionen. Darunter befinden sich allerdings auch rund 127.000 Personen, die ihr eigener Arbeit- und Brotgeber sind und einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem in Berlin ist dieses Phänomen mit einer Quote von 5,8 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten annähernd doppelt so stark ausgeprägt wie im übrigen Bundesgebiet. 43,5 Prozent (Stand Dezember 2013) all dieser selbständig erwerbstätigen Aufstocker haben es dabei vier Jahre und länger nicht geschafft, das von ihnen selbst geführte Unternehmen in die Gewinnzone zu bringen.

Sie machen ihren Verlust Jahr für Jahr beim Finanzamt geltend, wo das Defizit aus Steuermitteln aufgefangen wird. Selbst dann noch, wenn zumindest ein Teil der Betriebsmittel augenscheinlich zur Erhöhung des privaten Lebensstandards eingesetzt wurde, wie man ihn sich ohne den permanenten Verlustausgleich durch die Gesellschaft gar nicht hätte leisten können.

Zur Person

Zweifellos steckt dahinter eine soziale Ungerechtigkeit. Und die wäre leicht zu beheben, wenn in einer entsprechenden gesetzlichen Regelung die unprofitablen Selbständigen etwa nur höchstens fünf Jahre inklusive einer 2-jährigen Ausschlussfrist mit aufstockenden Leistungen unterstützt würden. Was nicht nur einer gesunden Volkswirtschaft zu Gute käme, sondern letztendlich auch den Betroffenen selbst nutzt, ihren eigentlichen Platz in der Gesellschaft zu finden. Denn Gewinnerzielung ist ein wesentliches Element sinnvollen unternehmerischen Handelns und stärkt die soziale Marktwirtschaft als funktionierendes Wirtschaftssystem.

Selbstständige Aufstocker nach Bundesländern

Wer es nach fünf Jahren immer noch nicht geschafft hat, seine wirtschaftliche Tätigkeit profitabel zu machen, für den sinkt die Wahrscheinlichkeit mit fortwährender Zeitdauer rapide, doch noch aus den roten Zahlen herauszukommen. Häufig ist der Businessplan nicht marktfähig oder Absatzprobleme machen das Unternehmen des anhaltend scheiternden Selbständigen chancenlos. Wobei es gegenüber den übrigen profitablen Wettbewerbern zweifellos unfair und leistungsverzerren ist, die Marktpreise mit steuerfinanzierten Verlustgeschäften zu drücken. Wer als Existenzgründer auch nach entsprechender Förderung langfristig nicht erfolgreich ist, sollte sich auch angesichts des aktuell in Deutschland bestehenden Fachkräftemangels besser dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Was nicht heißen darf, die Gründungskultur in Deutschland gänzlich in Frage zu stellen. Der Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist zum Beispiel zweifellos ein wichtiges Instrument zur Gründerförderung für arbeitslose Menschen in unserem Land. Er nimmt dem Selbständigen ein halbes Jahr die Last der privaten Kosten seiner Existenzgründung ab. Ohne diesen Zuschuss hätten viele Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit kaum gewagt. Denn oftmals fehlt gerade in den ersten Monaten der Umsatz, um seine privaten Ausgaben über das eigene Unternehmen decken zu können. Doch spätestens nach fünf Jahren sollte sich jeder Existenzgründer ohne aufstockende Leistungen selber finanzieren können.

Falls dies nicht gelingt, könnte man ihm dann die „zweite Chance“ geben, einen neuen Versuch zu starten, einer sich selbst tragenden Tätigkeit nachzugehen - aber erst nach Ablauf einer 2-jährigen Karenzzeit.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%