Share Deals SPD will Steuerschlupfloch bei Grunderwerbsteuer schließen

Die SPD wirft der Union vor, Steuertrickserei nicht bekämpfen zu wollen und fordert die Neuregelung des umstrittenen Share-Deal-Modells.

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Die SPD fordert die Steuerpflicht, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 75 Prozent der Anteile den Eigentümer wechseln. Quelle: dpa

Die SPD dringt auf eine baldige Einigung bei der Neuregelung sogenannter Share Deals, um ein Steuerschlupfloch beim Immobilienkauf zu schließen. Ihre Finanzpolitiker Cansel Kiziltepe und Bernhard Daldrup warfen dem Koalitionspartner am Freitag vor, die eigentlich für das erste Halbjahr 2020 zugesagte Verständigung zu blockieren.

„Die Union verschleppt dieses Gesetz“, sagte Kiziltepe vor Journalisten. „Die Union will Steuertrickserei nicht bekämpfen.“ Daldrup forderte, der Koalitionspartner müsse in den eigenen Reihen Klarheit schaffen.

Mit dem seit Jahren umstrittenen Share-Deal-Modell können Käufer die Grunderwerbsteuer in Höhe von bis zu 6,5 Prozent umgehen. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile der Gesellschaft. Solange innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile übertragen werden, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.

Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Sie hatten daher 2018 eine Verschärfung vorgeschlagen, auf deren Grundlage die Bundesregierung vor fast einem Jahr einen Gesetzesentwurf beschloss. Dieser sah unter anderem vor, dass zum 1. Januar 2020 beide Schwellenwerte gesenkt werden sollten.

Verschont blieben nur Gesellschaften, bei denen weniger als 90 Prozent der Anteile innerhalb von zehn Jahren den Eigentümer wechseln. Nach breiter Experten-Kritik legte die Koalition das Vorhaben im Oktober aber auf Eis – mit der Zusage, die Reform im ersten Halbjahr 2020 abzuschließen.

SPD fordert Beteiligungsgrenze von 75 Prozent

Seither gab es auf Fachebene zwischen den Koalitionspartnern mehrere Gespräche, ohne dass eine Einigung gelang. Hauptstreitpunkt ist die Höhe der Beteiligungsgrenze, ab der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen fällig wird.

Die SPD fordert nun die Steuerpflicht, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 75 Prozent der Anteile den Eigentümer wechseln. Mit dieser Beteiligungsgrenze sei die völlige „Sachherrschaft“ über die Immobilie weiter gewährleistet.

In anderen Detailfragen haben sich die Koalitionspartner bereits verständigt. So soll der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Immobilieneigentum über die Börse – anders als im Entwurf der Bundesregierung geplant – grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer auslösen.

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