Das Kindergeld für EU-Ausländer sollte nach dem Willen von SPD-Chef Sigmar Gabriel gekürzt werden, wenn die Familie im Heimatland lebt. „Wenn ein Kind nicht bei uns lebt, sondern in seinem Heimatland, dann sollte auch das Kindergeld auf dem Niveau des Heimatlandes ausgezahlt werden“, sagte der Wirtschaftsminister und Vizekanzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe).
Das Bundesfinanzministerium wies darauf hin, dass die EU-Kommission vergangene Woche eine Initiative vorgelegt habe, nach der das Kindergeld in der EU nicht an das Preisniveau im Aufenthaltsland des Kindes angepasst werden soll. „Wir bedauern diese Entscheidung“, erklärte ein Sprecher. „Wir prüfen jetzt, welche Möglichkeiten das Europarecht lässt, dennoch zu einer Änderung zu kommen.“
Die EU-Kommission hob hervor: „Es ist nicht vorgesehen, die Leistungen für Kinder an einen Index zu binden: Das Land der Erwerbstätigkeit des Elternteils (der Eltern) ist auch weiterhin für die Zahlung der Kinderbeihilfe zuständig und dieser Betrag kann nicht angepasst werden, wenn das Kind woanders lebt. Innerhalb der EU werden weniger als 1 Prozent der Leistungen für Kinder von einem Mitgliedstaat in einen anderen exportiert.“
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Gabriel sagte, Freizügigkeit dürfe nicht missbraucht werden, um in Sozialsysteme einzuwandern. Er warte seit Monaten darauf, dass der zuständige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Vorschlag für eine solche Kindergeld-Kürzung vorlege. Bereits im Februar hatte sich die große Koalition grundsätzlich geeinigt, nach britischem Vorbild das Kindergeld für EU-Ausländer an die oftmals niedrigeren Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen. Gabriel sagte, es gebe in manchen deutschen Großstädten ganze Straßenzüge mit Schrottimmobilien, in denen Migranten nur aus einem Grund wohnten: „Weil sie für ihre Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, Kindergeld auf deutschem Niveau beziehen.“ Dies entspricht der derzeitigen Rechtslage. Gabriel pocht aber auf Korrekturen: „Es gibt in Europa ein Recht auf Zuwanderung in Arbeit, aber kein Recht auf Zuwanderung in Sozialsysteme ohne Arbeit.“
EU-Ausländer haben für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen EU-Land lebt. Im Dezember 2015 erhielten laut Bundesagentur für Arbeit rund 120.000 im Ausland lebende Kinder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, Kindergeld aus Deutschland. Knapp zur Hälfte waren dies Polen, gefolgt von Franzosen, Rumänen, Tschechen und Ungarn.