Sigmar Gabriel Streit um Arbeitsmarkt gefährdet die Koalition

Arbeitsministerin Andrea Nahles besteht auf ihre Reform für den deutschen Arbeitsmarkt. Die CSU stellt sich quer und will den Gesetzentwurf zu Fall bringen. SPD-Chef Sigmar Gabriel warnt vor drastischen Folgen.

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Gabriel appelliert an die Vertragstreue der Union und der Kanzlerin. Quelle: Reuters

Berlin SPD-Chef Sigmar Gabriel hat vor drastischen Folgen für die Koalition durch den Streit um Gesetzespläne zu Werkverträgen und Leiharbeit gewarnt. „Wenn die CSU jetzt diese klare Verabredung des Koalitionsvertrages brechen würde, hätte dies Folgen, die die Handlungsfähigkeit der gesamten Regierung infrage stellen würde“, sagte Gabriel am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die CSU will den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Fall bringen oder deutlich ändern. Nahles besteht darauf, dass der Entwurf nun auf den Weg gebracht wird. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen Aufträge an Fremdfirmen, etwa die Wartung der IT-Technik.

Die CSU-Landesgruppe fordere einen Verzicht auf die Reform, heißt es nach einem Bericht des „Münchner Merkurs“ (Dienstag) in einem Papier für die Klausur in Wildbad Kreuth. „Wir halten Eingriffe in den Arbeitsmarkt für gefährlich“, sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der Zeitung. „Deshalb setzen wir jetzt ein Stoppschild.“ Als Mindestziel verlangt die CSU deutliche Änderungen.

Gabriel hielt dem entgegen: „Wir haben im Koalitionsvertrag fest vereinbart, den Missbrauch von Werkverträgen und von Leih- und Zeitarbeit zu bekämpfen.“ Das sei die Koalition den betroffenen Menschen schuldig. Werkverträge sollten nicht generell verboten werden, aber sie dürften nicht massenhaft dazu missbraucht werden, sich aus der Verantwortung für die Arbeitnehmer zu stehlen.


„Gesprächsbedarf in der Union“

Nahles habe die entsprechenden Gesetzentwürfe vorgelegt. Er vertraue nun auf Vertragstreue der Union und der Kanzlerin. Er sei sicher, „dass wir die Neuordnung (...) exakt so beschließen werden, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte gesagt, das Vorgelegte gehe über den Koalitionsvertrag hinaus.

Nahles sprach von „Gesprächsbedarf innerhalb der CDU/CSU“. Aus ihrer Sicht sei der Gesetzentwurf gut. „Wir haben die feste Verabredung, dass wir damit im Januar in die Ressortabstimmung gehen.“

Besonders strittig sind im Gesetzentwurf aufgestellte Kriterien zur Abgrenzung der Werk- von normalen Arbeitsverträgen. Die Arbeitgeber lehnen diese Kriterien ab, weil viele Werkverträge dann ungültig würden. Aus Sicht des Ministeriums sollen hingegen nur solche Kriterien festgeschrieben werden, die bereits durch Gerichtsurteile aufgestellt worden sind.

Beispiel für in den Gesetzesplänen genannte Merkmale von normalen Arbeits- im Gegensatz zu Werkverträgen sind, dass eine Leistung in den Räumen eines anderen erbracht wird und dabei von anderen gestellte Arbeitsmitteln genutzt werden. Allerdings kommt es laut dem Entwurf auf eine „Gesamtbetrachtung“ der Arbeitsumstände an.

Bei der Zeitarbeit soll eine Höchstdauer von 18 Monaten eingeführt werden. Wenn in einem Branchen- oder Haustarifvertrag längere Einsätze vorgesehen sind, soll dies aber möglich sein. Betriebe ohne Tarifvertrag sollen davon aber nicht profitieren können. Nach neun Monaten soll gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbeschäftigte gelten. Betriebe, die Leiharbeitern bereits vor Ablauf von neun Monaten mehr bezahlen, sollen zwölf Monate bis zu gleicher Bezahlung Zeit bekommen.

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