Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind alleinerziehend, ein Großteil davon sind Frauen. Wer seine Kinder ohne den anderen Elternteil großzieht, arbeitet in den wenigsten Fällen Vollzeit. Erziehung und 40 Stunden-Woche passen für die meisten Lebenssituationen nicht zusammen. Für unser zweites Rechenbeispiel sind wir deshalb von einer teilzeitarbeitenden, alleinerziehenden Frau mit einem Ausgabenniveau von 1.400 Euro pro Monat ausgegangen.
Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2012
Ab 2012 sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 %.
Die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente wird angehoben. Der erste betroffene Jahrgang ist 1947. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es Altersrente erst ab 67 Jahren.
Wichtige Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand treten.
Wer 2012 erstmals Rente erhält, muss 64 % der Rentenbezüge versteuern. Der Restbetrag von 36 % ist der persönliche Rentenfreibetrag, der zeitlebens unverändert berücksichtigt wird. Eine Rentenerhöhung nach Festschreibung des Rentenfreibetrags unterliegt in vollem Umfang der Besteuerung.
Wer als Rentner neben der Rente Zusatzeinkünfte bezieht, verfügt über einen sogenannten Altersentlastungsbetrag. also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags beträgt 1.900 EUR, wenn der Rentner bereits vor 2011 seinen 64. Geburtstag vollendet hat. Hat der Rentner im Jahr 2011 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält er ab 2012 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 28,8 % der Einkünfte, höchstens aber 1.368 EUR.
Der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert für eigene Einkünfte und Nebeneinkünfte zu.
Bis zum 67. Lebensjahr der Frau, also dem Renteneintrittsalter, ist das Ausgabenniveau bei einer Inflation in Höhe von zwei Prozent auf 2800 Euro pro Monat angestiegen. Die Alleinerziehende bekommt mit 67 Jahren dann vermutlich 1.300 Euro gesetzliche Rente. Hierbei ist berücksichtigt, dass sie das Pensum sukzessive steigert (hier 75 Prozent mit 50 Jahren, 100 Prozent für die letzten Jahre ab 60 Jahre). Für die Kapitalentwicklung hätte das folgende Auswirkungen:
Kapitalentwicklung in Abhängigkeit des Zinssatzes und der Sparrate - bei einer Anlage von 30 Jahren
Rendite netto | drei Prozent | vier Prozent | fünf Prozent |
Sparrate p.a. | |||
5000 Euro | 238.000 | 280.000 | 332.000 |
10.000 Euro | 476.000 | 561.000 | 664.000 |
15.000 Euro | 714.000 | 841.000 | 997.000 |
20.000 Euro | 952.000 | 1.122.000 | 1.329.000 |
Um die angenommene Versorgungslücke von 1500 Euro zu schließen, braucht auch die alleinerziehende Mutter laut Finanzökonom Lange Kapital in Höhe von 300.000 Euro. Um auf diesen Betrag zu kommen, muss sie monatlich etwa 300 Euro sparen.